fbpx

Reiserecht Kein Geld bei verspäteterZwischenlandung

Nicht immer gibt es bei Linienflügen mit mehr als drei Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung. Verpasst ein Passagier, der pünktlich gestartet war, bei der Zwischenlandung aufgrund einer verzögerten Landeerlaubnis den Anschlussflug, geht er leer aus.

Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen X ZR 115/12). Deutschlands oberstes Gericht sah darin »außergewöhnliche Umstände«, die Airlines von Zahlungen entsprechend der europäischen Fluggastrechteverordnung entbinden.
Die Verspätung des unstrittig pünktlich gestarteten Flugzeuges habe darauf beruht, dass es am Ankunftsflughafen keine Landeerlaubnis erhielt. Da diese Umstände unüblich, nicht vorhersehbar noch beeinflussbar waren, gebe es für die Airline, so die Richter weiter, auch keine Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung.
Der Passagier hatte ein Reise von Hamburg über Paris nach Atlanta gebucht, und die Atlantik-Passage dann verpasst. Da erst am nächsten Tag ein Weiterflug möglich war und der geplante Termin platzte, entschied er sich für die Rückkehr nach Hause – und forderte Schadenersatz. Doch auch in letzter Instanz bekam er nicht recht.

(24.12.13, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.