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Reiserecht Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf schwankendem Schiff

Kreuzfahrtschiffe sind schwimmende Luxushotels - aber sie sind eben auch auf See unterwegs. Das sollten Passagiere im Hinterkopf behalten: Denn stürzen sie bei Schwankungen, übernimmt die Reederei keine Haftung.

Nach einem Sturz auf einem schwankenden Kreuzfahrtschiff steht Passagieren kein Schmerzensgeld von der Reederei zu. Diese hat keine besondere Verkehrssicherungspflicht und muss zum Beispiel keine besonderen Haltegriffe in der Kabine anbringen, entschied das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 406/11).

Geklagt hatte eine Reisende, die bei der Reederei eine Kreuzfahrt gebucht hatte. Vier Tage nach der Abfahrt verlor sie auf dem schwankenden Schiff auf dem Weg von der Toilette in die Kabine den Halt und stürzte über eine Stufe. Der Schiffsarzt diagnostizierte Prellungen, ihr Hausarzt später einen doppelten Beckenbruch.

Dennoch sei die Klage unbegründet, entschied das Amtsgericht. Der Klägerin stehe weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld zu. Die Reederei habe weder die Verpflichtung, Haltegriffe anzubringen, noch die Kabine so zu konstruieren, dass zwischen ihr und der Nasszelle keine Stufe vorhanden ist. Jedem Passagier müsse klar sein, dass das Schiff schwanken könne. Die Klägerin habe außerdem nach vier Tagen in der Kabine von der Stufe wissen müssen.

(08.10.12, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.