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Reiserecht Kein Schadenersatz bei dreckiger Küche

Eine dreckige Küche im Ferienhaus allein begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Dadurch werde eine Reise nicht erheblich beeinträchtigt, urteilte das Amtsgericht Münster (Aktenzeichen: 61 C 4000/08).

Der Kläger in dem Fall hatte ein Ferienhaus für seine Familie gebucht. Noch am Tag der Anreise schickte er der Vermieterin eine E-Mail, in der er sich über die fehlende Sauberkeit beklagte. Am folgenden Tag drohte er per Mail abzureisen - und tat das am selben Tag auch. Von der Vermieterin verlangte er den vollen Reisepreis sowie Schadenersatz.

Das Gericht lehnte seine Forderung ab. Es liege kein erheblicher Mangel vor, deshalb konnte der Kläger nicht wirksam kündigen. Zwar seien die Küche verfettet und der Kühlschrank verschmutzt, das Kochen und Essen in der Küche aber nicht Anlass der Reise gewesen. Daher hätte es dem Kläger zugemutet werden können, die Reise fortzusetzen.

Auch dass eine Garnitur Bettwäsche verschmutzt war, begründe keine Minderung von 50 Prozent des Reisepreises, ab der von einer erheblichen Beeinträchtigung ausgegangen wird. Deshalb stehe dem Kläger auch kein Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.

(12.10.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.