fbpx

Reiserecht Keine Entschädigung wegen behinderten Mitreisenden

Wenn Behinderte bei einer Reise eine intensive Betreuung benötigen, müssen die Mitreisenden Verzögerungen in Kauf nehmen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München ist nun rechtskräftig.

Eine Frau hatte gegen ein Reiseunternehmen geklagt. Sie hatte mit ihrem Mann an einer dreiwöchigen Reise nach Südafrika teilgenommen. Wegen diverser Beeinträchtigungen (Flugverspätung, Schimmel im Hotel) hatte das Reiseunternehmen sie bereits mit 485 Euro entschädigt. Das Ehepaar verlangte jedoch weitere 714 Euro, weil die Reise auch durch eine schwerstbehinderte Mitreisende erheblich verzögert worden sei. Ihrer Ansicht nach hätte das Reiseunternehmen nur solchen Gästen die Reise erlauben dürfen, die keine intensive Betreuung benötigen.
Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab (Az.: 223 C 17592/11). Mit der Betreuung einer behinderten Mitreisenden weiche ein Reiseunternehmen nicht von der geschuldeten Leistung ab. Zudem sei immer damit zu rechnen, dass an einer Reise auch Behinderte teilnehmen würden. Somit liege kein Mangel vor, der einen Anspruch auf Schadenersatz rechtfertige.

(29.11.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.