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REISE und PREISE

Kläranlage defekt Brechdurchfall als Reisemangel

Strandurlaub ist beliebt - doch die Qualität des Wassers ist den Besuchern oft unbekannt. Für die Wasserqualität sind Kläranlagen verantwortlich. Fallen diese aus, können Gäste bei gesundheitlichen Folgen klagen.

Eine Kläranlage ist defekt, Fäkalien gelangen ins Meer, und Urlauber erkranken dadurch an einem schweren Brechdurchfall: In diesem Fall liegt ein Reisemangel vor. Dieser rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises, eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit und Schmerzensgeld.

Das entschied das Landgericht Köln (Az.: 2 O 56/15), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. In dem verhandelten Fall hatten die Kläger einen Badeurlaub in der Türkei gebucht. Kurz vor Reisebeginn ging die örtliche Kläranlage kaputt, Fäkalien strömten ins Meer. In dem gebuchten Hotel erkrankten viele Gäste an Brechdurchfall, so auch die Kläger. Sie mussten mehrere Tage im Bett bleiben und konnten nicht normal essen. Die Urlauber machten den Veranstalter auf die Zustände aufmerksam. Dieser verwies jedoch darauf, dass die zulässigen Grenzwerte im Meerwasser nicht überschritten seien. Erst nach neun Tagen wurde den Klägern ein anderes Hotel zur Verfügung gestellt. Die Urlauber klagten.

Das Gericht gab den Klägern Recht. Die Verunreinigung sei zwar nicht die Schuld des Veranstalters. Doch auch ein Fall von höherer Gewalt könne einen Reisemangel begründen - so auch in diesem Fall. Und die Reise der Kläger sei zweifellos erheblich beeinträchtigt gewesen. Die Betroffenen erhielten den vollen Reisepreis für die ersten neun Tage bis zum Wechsel des Hotels zurück. Außerdem bekamen sie Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit und Schmerzensgeld.

(22.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.