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Reiserecht Koffer und Passagier müssen in gemeinsames Flugzeug

Nach einer verspäteten Landung für den Weiterflug durch den Airport hetzen - das kennen viele. Ob man die Maschine noch kriegt, hängt aber nicht nur vom Fluggast ab. Auch die Koffer müssen den Anschluss schaffen.

Flugpassagiere und ihr Gepäck sollen möglichst in ein und derselben Maschine befördert werden. Eine Fluggesellschaft darf einem Fluggast das Boarding für einen Anschlussflug deshalb verweigern, wenn dessen Gepäck noch nicht für den Weitertransport zur Verfügung steht, weil die erste Maschine Verspätung hatte. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 16 U 220/10), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.

In dem Fall hatten die Kläger eine Flugreise ab München über Amsterdam nach Curaçao gebucht. Die Ankunft des Fluges nach Amsterdam verspätete sich um 20 Minuten. Zwar waren die Fluggäste noch während der Boardingzeit am Gate, das Einsteigen in die Maschine wurde ihnen aber aus Sicherheitsgründen mit dem Hinweis verweigert, dass ihr Gepäck aus München noch nicht in das Flugzeug nach Curaçao verladen werden konnte. Daraufhin konnten sie erst am folgenden Tag weiterfliegen.

Ihre anschließende Klage dagegen wies das Landgericht mit der Begründung ab, sie seien zu spät zur Abfertigung erschienen. Auch wenn sie Tickets und Boardingpässe schon in München erhalten hätten, habe die Fluggesellschaft den Weiterflug in Amsterdam ablehnen dürfen, weil das Gepäck noch nicht bereit zum Weitertransport gewesen sei. Das Oberlandesgericht schloss sich dem an.

(16.04.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.