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Reiserecht Krankes Crewmitglied kein Grundfür Unpünktlichkeit

Ein krankes Crewmitglied ist kein Grund dafür, die Ausgleichszahlung zu verweigern, die Fluggästen bei deutlichen Verspätungen zusteht. So entschied das Landgericht Darmstadt (Aktenzeichen: 7 S 122/10), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem Fall vor dem Landgericht war es beim Rückflug aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Frankfurt am Main zu einer Verspätung von 14 Stunden gekommen. Einer der Fluggäste verlangte daraufhin für sich und seine Frau jeweils 600 Euro Ausgleichsleistungen nach der EG-Verordnung 261/2004 sowie 144 Euro für zusätzliche Verpflegungskosten. Die Fluggesellschaft argumentierte, ein Crewmitglied sei krank geworden und bot nur 210 Euro an, worauf der Streit vor Gericht landete. Das Amtsgericht gab dem Kläger Recht, in der Berufung dann auch das Landgericht.
Die erhebliche Verspätung rechtfertige den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in der verlangten Höhe. Die Fluggesellschaft müsse es nachweisen, falls »außergewöhnliche Umstände« Grund für die Verspätung seien. Die Erkrankung eines Flugbegleiters zähle nicht dazu, auch wenn der - wie in diesem Fall - wegen einer Virusinfektion ins Krankenhaus gebracht werden musste. Mit einer Erkrankung eines Mitarbeiters sei immer zu rechnen, sie sei deshalb nicht »außergewöhnlich« im rechtlichen Sinn.

(16.01.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.