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Reiserecht Kreuzfahrt abgesagt = 50 ProzentEntschädigung

Mit einer Kreuzfahrt als Geschenk kann man jemanden eine ganz besondere Freude machen. Doch wird der Trip von der Reederei gestrichen, ist die Enttäuschung groß.

In einem solchen Fall kann Betroffenen eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises zustehen.
Ein Mann bucht zum 50. Geburtstag seiner Frau mit einem Jahr Vorlauf eine Kreuzfahrt, die relativ frühzeitig vor Reisebeginn von der Reederei abgesagt werden muss: In diesem Fall ist eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises angemessen.
In dem verhandelten Fall vor dem Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 91 C 295/14 [85]) ging es um eine Kreuzfahrt auf der »Norwegian Jade«, die der Kläger extra zum Geburtstag seiner Frau ausgewählt hatte. Er buchte ein Jahr im Voraus. Einige Monate vor der Reise musste die Reederei die Kreuzfahrt absagen, weil sie das Schiff weiter verchartert hatte. Sie bat eine Umbuchung auf ein anderes Schiff an, der Kläger lehnte aber ab. Er erhielt seine Anzahlung, die Flug-, Hotel- und Reiserücktrittskosten sowie 200 Euro Schadenersatz zurück. Doch das war ihm nicht genug.
Der Kläger forderte eine höhere Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit. Das Gericht sprach ihm 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigung zu, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. Unstrittig habe der Kläger genau die »Norwegian Jade« ausgewählt, weil er das Schiff schon von einer anderen Reise kannte. Gleichzeitig wurde die Kreuzfahrt relativ früh vor Reisebeginn abgesagt, der Mann konnte seinen Urlaub also durchaus noch anders gestalten. So landete das Gericht bei 50 Prozent.

(10.12.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.