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Reiserecht Loggia statt Balkon - Geld zurück

Pauschalurlauber müssen es nicht dulden, wenn statt des im Katalog versprochenen Balkons nur eine Loggia zum Hotelzimmer gehört. Das hat nun ein Gericht entschieden. In einem konkreten Fall sprach das Amtsgericht Bad Homburg den klagenden Urlaubern eine Minderung des Reisepreises von zehn Prozent zu (Aktenzeichen: 2 C 2776/08 [18]). Der Veranstalter hatte den Gästen einen offenen Balkon versprochen, tatsächlich ließen sich die Loggia-Fenster nur 40 Zentimeter weit öffnen. Obendrein waren die Fensterscheiben noch blind.

Die Urlauber machten noch mehrere andere Mängel geltend. Dazu gehörte, dass der Griff der Toilettenspülung abgebrochen war und die Fernbedienung des Satelliten-Fernsehers an der Rezeption gemietet werden musste. Für jeden dieser Mängel sprach das Gericht den Touristen eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu. Weitere zehn Prozent zurück gab es für eine Angehörige der insgesamt dreiköpfigen Reisegruppe, weil sich das zugesagte Zustellbett als Schlafcouch mit den Abmessungen 1,80 Meter mal 80 Zentimeter erwies. Damit war es nach Ansicht des Gerichts »nicht ausreichend groß«.

(18.04.2011, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.