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Reiserecht Medizinischer Notfall an Bord - KeinGeld für Verspätung

Hat ein Flugzeug aufgrund eines medizinischen Notfalls an Bord Verspätung, steht Passagieren des nachfolgenden Fluges keine Ausgleichszahlung zu. So entschied das Amtsgericht Berlin.

Ein medizinischer Notfall sei ein außergewöhnlicher Umstand und nicht von der Airline zu verantworten, urteilte das Amtsgericht Berlin-Wedding (Aktenzeichen: 2 C 115/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem Fall hatte die Klägerin über einen Reiseveranstalter bei der Fluggesellschaft einen Flug gebucht, der um 10.10 Uhr starten sollte. Tatsächlich verspätete sich der Abflug um mehr als fünf Stunden. Auf dem vorangegangenen Flug des eingesetzten Flugzeugs hatte es einen medizinischen Notfall gegeben. Der Pilot musste zum Ausgangsflughafen zurückkehren. Die Klägerin forderte von der Airline eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro, weil diese nicht die notwendigen Vorkehrungen für einen zügigen Weiterflug getroffen habe.

Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Verspätung des Fluges sei auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung setzten ein Verschulden der Airline voraus.

(11.04.12, dpa/tmn)
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.