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Reiserecht Nicht über Rechte aufgeklärt -Airline muss Anwalt zahlen

Klärt eine Fluggesellschaft ihre Passagiere nicht über ihre Rechte bei einer Flugverspätung auf, muss sie ihnen die Kosten für einen Rechtsanwalt bezahlen.

Im Falle einer Verspätung müssen Airlines die Fluggäste über ihre Rechte in Kenntnis setzen. Wenn sie dem nicht nachkommen, sind sie später verpflichtet die Anwaltskosten der Passagiere zu übernehmen. Das entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 517 C 13641/11). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.
In dem Fall verlangten zwei Passagiere neben einer Ausgleichszahlung auch Schadenersatz für vorgerichtliche Anwaltskosten. Ihr Flug von Hannover nach Antalya hatte eine mehrstündige Verspätung.
Das Amtsgericht gab den Passagieren Recht. Diese hätten sowohl Anspruch auf die Ausgleichszahlung als auch auf Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten. Weil die Airline die Kunden nicht über ihre Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung informiert hatte, mussten sie zur Klärung ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt einschalten.

(07.10.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.