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Reiserecht Presslufthammerlärm im Urlaub ist nicht akzeptabel

Dauerlärm von einer Baustelle im Hotel nervt - und Urlauber müssen sich ihn auch nicht gefallen lassen. Im Gegenteil: Sie bekommen für diesen Ärger einen Teil des Reisepreises von ihrem Veranstalter zurück.

Wird der langersehnte Urlaub durch erheblichen Lärm im Hotel gestört, dann muss der Reiseveranstalter den Preis erstatten. Angemessen seien 35 Prozent, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 O 31/12) in einem Fall, bei dem der Kläger eine Pauschalreise nach Mauritius gebucht hatte und sich im Hotel tagsüber Presslufthammer- und Kreissägenlärm sowie die lauten Rufe der Bauarbeiter anhören musste. Das ist nach Ansicht der Richter ein klarer Reisemangel, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
Das Gericht war nach Prüfung der Fakten - unter anderem des Bauplans der Hotelanlage - zu der Überzeugung gekommen, dass der Lärm auf dem gesamten Gelände zu hören war. Zwischen Baustelle und den Hotelzimmern, dem Restaurant und dem Strand lagen nur wenige hundert Meter. Weil die Restaurants offen waren, mussten sich die Urlauber auch beim Frühstück und Mittagessen den Lärm der Maschinen anhören. Es sei deshalb von einer massiven Beeinträchtigung des Urlaubs und entsprechend von einem erheblichen Reisemangel auszugehen. Der Reisepreis von 5344 Euro durfte deshalb um gut 1870 Euro gemindert werden.

(02.12.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.