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Reiserecht Prozess nach Sturz vom Kamel -Wer muss zahlen?

Was wäre eine Ägypten-Reise ohne ein Ritt auf dem Kamel? Irgendwie gehört das für viele Urlauber dazu. Dass so ein Spaß auch ernst enden kann, zeigt ein aktueller Fall. Da stürzte ein Tourist vom Tier. Vom Kamelführer forderte er daraufhin Schmerzensgeld.

Der 51-Jährige hatte bei einem Unternehmen in München eine Ägyptenreise mit Nilkreuzfahrt gebucht. Unterwegs nahm er an einem Ausflug inklusive Kamelritt teil. Das Tier stolperte und bäumte sich auf, der Mann fiel herunter und zog sich einen Rippenbruch zu. Dass geht aus einer Mitteilung des Gerichts hervor.

Weil er sich nach eigenen Angaben den restlichen Urlaub über nicht mehr bewegen konnte, verlangte er fast 3400 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Der Kameltreiber habe nichts getan, um den Sturz zu verhindern, begründete dies der Kläger.

Die Klage wurde jedoch abgewiesen (Az. 111 C 30051/14). Der Urlauber habe nicht erklärt, was der Kameltreiber hätte tun sollen, um das Aufbäumen seines Tieres zu verhindern. Der Kläger behauptete zudem auch nicht, dass der Kameltreiber in irgendeiner Weise aktiv zum Sturz beigetragen habe. Deswegen befand die Richterin: Letztlich »habe sich allein die Gefahr verwirklicht, die von einem Tier ausgeht«. Der Kamelführer und der Veranstalter könnten nichts für den Sturz.

(10.08.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.