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Reiserecht Rausschmiss von angetrunkenenHotelgästen = Reisemangel

Wird ein Pauschal-Urlauber nach Streitereien mit seiner Begleiterin aus dem Hotel im Ausland geworfen, so dass das Paar vorzeitig nach Deutschland zurückkehren muss, gilt die erbrachte Reiseleistung als mangelhaft.

Jedenfalls verleitet der unbegrenzte Getränkeausschank bei einem All-inclusive-Arrangement bekanntermaßen zu übermäßigem Alkoholgenuss - und daraus herzuleitende lautstarke Auseinandersetzungen sind kein ausreichender Grund für eine Vertragskündigung seitens des Reiseveranstalters. Diese Auffassung hat das Amtsgericht Viersen vertreten (Az. 2 C 446/11).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatten der betroffene Urlauber und seine Lebensgefährtin eine 18-tägige All-inclusive-Flugreise in die Türkei zum Gesamtpreis von 1.043 Euro gebucht. Nach gut einer Woche wurde sie aber wegen angeblicher nächtlicher Ruhestörung der übrigen Gäste ihres ersten Hotels verwiesen. Die Reiseleitung kümmerte sich um ein Ausweichquartier. Doch unmittelbar nach der Ankunft im zweiten Hotel haben sich die Beiden sofort an die dortige Poolbar begeben, wo es dann wieder zum Eklat kam, so dass das Management sich weigerte, sie überhaupt erst einzuchecken. Womit ihnen nur noch übrig blieb, die Reise abzubrechen und sich den vorzeitigen Rückflug in eigener Regie zu organisieren. Mit erheblichen Mehrkosten, die sie nun vom deutschen Reiseveranstalter zurück verlangten.
Und das laut Richterspruch zu Recht - zumindest was den Mehraufwand für die individuelle Heimreise angeht. Das Gericht war jedenfalls nicht bereit, die Argumentation des zahlungsunwilligen Touristikunternehmens zu akzeptieren, die Beiden wären permanent vollkommen betrunken gewesen und seien durch ihr Verhalten am Urlaubsort also selbst an der vorzeitigen Beendigung der Reise schuld. Eine all-inclusive-Reise zeichne sich gerade dadurch aus, dass Speisen und Getränke unbegrenzt zur Verfügung stehen - einschließlich der Alkoholika. Insofern stelle der vermehrte Genuss alkoholischer Getränke in diesem Fall ein geradezu typisches Reiseverhalten dar. "Weshalb hier - so das Gericht - alkoholbedingte Verfehlungen in einem höheren Maße zu tolerieren sind, als dies normalerweise in Frage käme", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Und wenn der Alkohol dabei zur mitunter lautstarken Eskalation eines Beziehungsstreits führt, halte sich das grundsätzlich im hinzunehmenden Rahmen.
Womit der Reiseveranstalter verurteilt wurde, den vorzeitigen Rückflug in Höhe von 146,50 Euro sowie die individuelle Zugfahrt vom Flughafen nach Hause in Höhe von 20 Euro zu ersetzen. Denn diese Zusatzkosten wären nicht entstanden, hätte sich der Urlaub vertragsgemäß in voller Länge bis zum gebuchten Abreisetag erstreckt.

(30.09.13, deutsche anwaltshotline ag)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.