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Reiserecht Reisebüro veruntreut Geld - Veranstalter haftet

Wenn ein Reisebüro gegenüber den Kunden als Vermittler des Reiseveranstalters auftritt und das Geld des Urlaubers veruntreut, haftet der Veranstalter. Dieser muss dem Kunden dann eine Entschädigung zahlen.

Was passiert, wenn ein Reisebüro das Geld für eine Reise veruntreut? Eine Reiseveranstalter forderte es von den Urlaubern zurück. Doch das ist nicht rechtens, das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 8 U 1974/13) entschied. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». In dem verhandelten Fall hatten die Kläger im Reisebüro Urlaubsreisen nach Mexiko und Griechenland gebucht. Sie erhielten eine Reisebestätigung und eine Kopie des Sicherungsscheins. Auf dem Schein fehlte allerdings der Hinweis, dass das Geld ausschließlich an den Reiseveranstalter zu entrichten sei, wie das Gericht feststellte. So überwiesen die Kläger dem Reisebüro einen Betrag von 4228 Euro - den dieses nie an den Veranstalter weiterleitete. Der Reiseveranstalter forderte von den Klägern in zwei Mahnschreiben die Zahlung. Weil keine Reaktion kam, stornierte der Veranstalter schließlich den Reisevertrag. Nach Ansicht des Gerichts muss er den Klägern dafür aber einen Schadenersatz in Höhe des Reisepreises zahlen. Denn in dem konkreten Fall war das Reisebüro gegenüber den Klägern als Vermittler des Veranstalters aufgetreten und hatte ihnen eine Kopie des Sicherungsscheins übergeben. Das Reisebüro konnte auf die Software des Veranstalters zurückgreifen, um die Reisebestätigung und den Sicherungsschein zu drucken. Auch dies spricht dem Gericht zufolge für die Rolle als Vermittler.

(09.04.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.