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Reiserecht Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden

Das Hotel ist eine Baustelle? Das Essen schmeckt nicht? Wenn Urlauber wegen Reisemängeln Geld zurückfordern, müssen sie diese dokumentieren können. Sonst sind ihre Erfolgsaussichten schlecht.

Wollen Urlauber Reisemängel reklamieren, müssen sie diese genau nachweisen. Ansonsten haben sie schlechte Karten, wenn es um eine Minderung des Reisepreises geht. Das gilt auch, wenn sie zusätzlich Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude haben wollen. Pauschale Kritikpunkte reichen dafür nicht aus, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 271 C 13043/11). Daher empfahlen die Richter den Klägern einen Vergleich mit dem Reiseveranstalter, wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.

In dem Fall verbrauchte eine dreiköpfige Familie einen achttägigen Urlaub in Ägypten. Für Hotel, Verpflegung und die Flüge bezahlten sie 808 Euro. Nach ihrer Rückkehr reklamierten sie die Reise und führten zahlreiche Mängel an: So sei das Hotel eine riesige Baustelle gewesen. Auch waren sie mit Verpflegung und Service nicht zufrieden und fanden das Unterhaltungsprogramm dürftig. Vom Reiseveranstalter verlangte das Ehepaar 606 Euro vom Reisepreis zurück und darüber hinaus noch 700 Euro Schadenersatz.

Die Klage des Ehepaares blieb ohne Erfolg. Zu ungenau sei die Beschreibung der Mängel, befanden die Richter. Pauschale Angaben reichen nicht aus. Darüber hinaus sei den Klägern ein anderes Zimmer zugewiesen worden. Dass man auch dort Lärm wahrnehmen konnte, hätten die Betroffenen nicht nachvollziehbar dargelegt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Der Reiseveranstalter zahlte dem Ehepaar einen Betrag von 150 Euro.

(25.04.12, dpa/tmn)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.