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Reiserecht Reisevertrag nie »fristlos« kündigen

Ein Kunde darf den Reisevertrag wegen eines Mangels nicht kündigen, ohne dem Veranstalter eine Frist zu setzen.

Das hat das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 22 S 295/09) entschieden. Einen Reisevertrag darf man nicht fristlos kündigen. Das gilt grundsätzlich auch im Fall einer Flugverspätung und selbst dann, wenn sich die Anreise dadurch um mehr als 14 Stunden verzögert, urteilte das Landgericht Düsseldorf. In dem Fall hatten die Kläger den Reisevertrag gekündigt, nachdem die Maschine, mit der sie in den Urlaub fliegen wollten, deutliche Verspätung hatte. Sie verlangten vom Veranstalter den Reisepreis von mehr als 4228 Euro zurück, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

Zu Unrecht, wie die Richter entschieden: Um zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt zu sein, hätten sie eine angemessene »Frist zur Abhilfe« setzen müssen. Es sei keineswegs ausgeschlossen, dass der Veranstalter eine Flugalternative gefunden hätte. Schon weil es nicht um einen Wochenendtrip gegangen sei, wäre eine kurzfristige Umbuchung auf einen anderen Flug im Interesse eines durchschnittlichen Reisenden gewesen, argumentierten die Richter. Die Kläger konnten jedoch nicht einmal belegen, überhaupt mit dem Veranstalter telefoniert zu haben. Nach Überzeugung der Richter hatten sie es in jedem Fall versäumt, ihm die in Paragraf 651e BGB vorgeschriebene Frist zu setzen.

(24.06.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.