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Reiserecht Schadenersatz bei Bauarbeiten

Wird auf einem Hotelgelände täglich mit viel Lärm und Staub gebaut, haben Urlauber Anspruch auf Schadenersatz. Grund: Die Reise ist einem Urteil zufolge mangelhaft.

Durch den Baustellencharakter des Hotels und die Verlegung des Speisesaals in eine offene Bar sei die Reise so mangelhaft, dass die Urlauber zudem 60 Prozent des Reisepreises zurückerhalten, urteilte das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 135/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem verhandelten Fall hatten die Kläger Urlaub in einem Hotel gemacht, an dem täglich gebaut wurde, unter anderem mit Presslufthämmern. Die Urlauber mussten den Lärm und Staub der Arbeiten ertragen und konnten zudem den Pool kaum nutzen. Weite Bereiche des Hotels waren mit Sichtschutzplanen abgehängt, um die Bauarbeiten dahinter zu verdecken. Außerdem mussten die Gäste in der teilweise offenen Bar statt im Speisesaal essen.

Die Richter urteilten, dass eine Minderung des Reisepreises um 60 Prozent angemessen sei. Die Kläger konnten die Bauarbeiten mit Fotos belegen. Der Reiseveranstalter konnte dagegen nicht nachweisen, dass sie sich nicht rechtzeitig bei der Reiseleiterin beschwert hatten.

Da die Reisemängel so erheblich waren, dass der Reisepreis um mindestens die Hälfte gemindert wird, steht den Urlaubern außerdem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu. Er beträgt in diesem Fall jeweils 450 Euro bei einem Reisepreis von 1306 Euro.

(09.08.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.