fbpx

Reiserecht Schadenersatz für verdorbenes Essen: Nachweis schwierig

Wer im Urlaub durch verdorbenes Essen erkrankt, hat es nicht leicht, das nachzuweisen. Ein Gericht wies die Klage einer Familie ab, die als letzte Gäste eines Hotels auf Mallorca logiert hatten.

Erkranken in einem Hotel drei von vier Gästen an einer Lebensmittelvergiftung, reicht dies nicht als Beleg aus, um Schadenersatz geltend zu machen. Es müsse stattdessen nachgewiesen werden, dass wirklich das Essen im Hotel schuld an der Erkrankung ist. Die Argumentation, 75 Prozent der anwesenden Gäste seien erkrankt, reicht nicht. Als Beleg sei eine Vielzahl von Krankheitsfällen nötig, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: I-12 U 41/11). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem Fall hatte eine Familie im Urlaub auf Mallorca am Abreisetag - sie waren die letzten Gäste im Hotel - an der Poolbar Mayonnaise gegessen, woraufhin die Ehefrau des Klägers und die beiden Töchter eine schwere Magen-Darm-Erkrankung bekamen. Der Kläger argumentierte, die Mayonnaise sei verdorben gewesen. Bereits das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, da der Kläger nicht beweisen konnte, dass das Essen die Lebensmittelvergiftung hervorgerufen hatte. Insbesondere bei Familienangehörigen kämen auch andere Infektionen und Erkrankungen in Betracht.
Dagegen hatte der Kläger argumentiert, es komme nicht auf die absolute Zahl der erkrankten Gäste, sondern auf das Verhältnis der erkrankten zu den anwesenden Gästen in einem Hotel an. Am Abreisetag sei lediglich noch er mit seiner Ehefrau und den Töchtern im Hotel gewesen. Damit seien 75 Prozent der anwesenden Gäste erkrankt. Mit dieser Argumentation scheiterte er jedoch auch bei der Berufung vor dem Oberlandesgericht.

(02.07.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.