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Reiserecht Skifahrer ohne Helm trägtbei Unfall Mitschuld

Beim Skifahren einen Helm zu tragen, ist keine Pflicht. Es ist aber mittlerweile üblich. Deshalb trägt ein Skifahrer ohne Helm bei einem Unfall eine Mitschuld. Das besagt ein Urteil.

Ein Skifahrer ohne Helm, der unverschuldet in einen Unfall auf der Piste verwickelt und verletzt wird, kann keinen vollen Schadenersatz verlangen. Darauf hat die Rechtsschutzversicherung D.A.S. am Mittwoch (8. Januar) unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2012 hingewiesen (Az. 8 U 3652/11).
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar einen Skifahrer verklagt, der auf der Piste stürzte und das Ehepaar umriss. Der Mann und die Frau erlitten Kopfverletzungen. Das Oberlandesgericht München entschied, dass der stürzende Skifahrer den Unfall verschuldet hatte. Aber das verletzte Ehepaar habe eine Mithaftung von 50 Prozent zu tragen, da beide keine Skihelme getragen hätten. Auf Skipisten sei das Tragen von Helmen bei der Mehrzahl der Skifahrer seit Jahren üblich und wegen der immer höheren gefahrenen Geschwindigkeiten auch sinnvoll. Es bestehe eine »Obliegenheit« für Skifahrer, einen Helm zu tragen.
Fast 80 Prozent der Skifahrer tragen nach Schätzung des Deutschen Skiverbandes (DSV) inzwischen einen Helm. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) fordert eine generelle Helmpflicht auf Skipisten. In Südtirol und Teilen Österreichs gibt es eine Helmpflicht für Kinder.

(19.01.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.