fbpx

Reiserecht Sprache darf bei Flugbuchung imInternet nicht wechseln

Bietet eine Fluggesellschaft die Online-Buchung in Deutsch an, muss auch die Buchungsbestätigung in Deutsch ausgestellt sein. Tut sie das nicht, verstößt sie gegen ihre Informationspflichten.

Wechselt beim Kauf von Flugtickets im Netz zwischen den einzelnen Buchungsschritten die Sprache, muss darauf vorher hingewiesen werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Essen hervor (Aktenzeichen: 44 O 77/10).Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die ungarische Fluggesellschaft Wizz Air geklagt. Diese bietet Kunden in Deutschland an, über das Internet Flüge auf Deutsch zu buchen. Bei einem Buchungsvorgang für einen Flug von Dortmund nach Kattowitz im Süden Polens wurden die Bestätigung und die Fluginformationen in englischer Sprache verschickt.
Das Landgericht Essen sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Informationspflichten bei Online-Verträgen. Die Fluggesellschaft müsse die Kunden darüber informieren, in welcher Sprache die Buchung erfolgen kann. Bietet sie eine Buchung in Deutsch an, hat sie dem Kunden auch alle weiteren Informationen in derselben Sprache zur Verfügung zu stellen. Ein Ausnahmefall sei, wenn sie über den Wechsel der Sprache zu Beginn des Buchungsvorgangs informiert hat.

(14.09.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.