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Reiserecht Startversuch ist rechtlich noch kein Abflug

Bricht ein Pilot den Start ab, noch bevor die Maschine in die Luft abhebt, können Reisende eine Ausgleichzahlung fordern. Denn rechtlich gesehen handelt es sich dann um eine Abflugverspätung.

Ein Startversuch ist noch kein Abflug. Bricht der Pilot eines Flugzeugs den Start noch vor dem Abheben wegen eines technischen Defekts ab und kommt es dadurch zu einer deutlichen Verspätung, steht den Reisenden eine Ausgleichszahlung zu, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 31 C 961/11 (16)). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
Der Kläger hatte bei der Airline einen Flug von Frankfurt am Main nach Las Vegas gebucht. Das Flugzeug setzte sich von der Startposition rechtzeitig in Bewegung, der Pilot brach den Start jedoch ab. Die Airline gab an, der Pilot habe auf dem Weg zur Startbahn einen Defekt an der Höhenruderanzeige festgestellt. Das Flugzeug startete erst am darauffolgenden Tag mit rund 20-stündiger Verspätung. Der Kläger forderte eine Ausgleichszahlung von der Airline.
Das Gericht gab ihm Recht. Entgegen der Ansicht der Airline habe eine Abflugverspätung vorgelegen, da das Flugzeug nicht abgeflogen sei. Unter Abflug verstehe man, dass sich ein Flugzeug in der Luft befinde. Außerdem sei ein Defekt an der Höhenruderanzeige kein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von der Ausgleichszahlung entbunden hätte.

(10.12.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.