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Reiserecht Sturz auf dem Pooldeck -Reederei haftet nicht

Eine Reederei ist grundsätzlich für die Verkehrssicherheit auf ihrem Schiff verantwortlich - jedoch nicht für jeden Sturz eines Passagiers an Bord. Die Reisenden müssten auch selbst achtsam sein, entschied das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 202/12).

In dem Fall war eine Frau bei einer Schlagerparty auf dem Pooldeck eines Kreuzfahrtschiffs gestürzt. Sie hatte eine Treppe benutzt, um einen freien Sitzplatz auf dem terrassenförmig angelegten Liegebereich zu erreichen. Dabei stürzte sie und brach sich den Außenknöchel. Sie verklagte die Reederei auf Schmerzensgeld. Denn ihrer Ansicht nach waren die unterschiedlichen Höhen der Treppenstufen und der terrassenförmigen Liegeflächen die Ursache für den Sturz. Den Höhenunterschied habe sie wegen der schlechten Lichtverhältnisse nicht erkennen können. Zudem habe es keine Hinweisschilder gegeben.
Das sei aber auch nicht nötig gewesen, entschieden die Richter. Die Klägerin sei aus Unachtsamkeit gestürzt. Der Reiseveranstalter müsse zwar grundsätzlich für die Sicherheit der Unterkünfte und Transportmittel sorgen. Jeden Unfall könne er aber nicht verhindern. Die Klägerin habe nicht einfach davon ausgehen dürfen, dass die Sitzstufen genauso hoch sind wie die Treppenstufen.

(05.08.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.