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Reiserecht Veranstalter muss Reisezeit genau mitteilen

Verpasst ein Urlauber wegen einer missverständlichen Information des Veranstalters seinen Flug, so muss dieser den Reisepreis zurückzahlen.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.

Es gehört bei einer Pauschalreise zu den vertraglichen Pflichten des Veranstalters, dem Kunden die Reisezeit eindeutig mitzuteilen, besagt das Urteil. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Aktenzeichen: 15 S 9612/09).

In dem verhandelten Fall erhielt der Kläger von seinem Reiseveranstalter zwei Briefe, in denen die Abfahrt des Bustransfers zum Flughafen für den 3. März 2009 um 20.30 Uhr angekündigt wurde. Auf der folgenden Seite wurde der Abflug für denselben Tag um 4.00 Uhr angegeben. Der Kläger ging von einer Abfahrt am Abend des 3. März - und nicht bereits am 2. März - aus und verpasste so seinen Flug. Deshalb forderte er vom Veranstalter den vollen Reisepreis zurück.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab ihm recht. Der Kläger hätte nur durch den Vergleich der Daten von Abfahrt und Abflug herausfinden können, dass der Bustransfer einen Tag früher als angekündigt angesetzt war. Das reiche nicht aus, um die Reisezeit eindeutig und zweifelsfrei mitzuteilen. Die Leistung des Veranstalters sei damit mangelhaft gewesen, urteilten die Richter.

(9.4.11, dpa/tmn) 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.