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Reiserecht Vogelschlag entschuldigt Flugausfall nicht immer

Landet ein Vogel in der Turbine, gilt der entstandene Schaden nicht zwingend als außergewöhnlicher Umstand. Fällt ein Flug wegen des Schadens aus, muss die Airline im Zweifelsfall zahlen.

Ein Vogelschlag ist kein außergewöhnlicher Umstand, solange nicht klar ist, wann das Tier in das Triebwerk geflogen ist. Wird der Flug wegen des Schadens annulliert, muss die Airline dem Kunden also eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zahlen.
Das entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 30 C 2462/13 (68)), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem verhandelten Fall wollten die Kläger von München nach Marsa Alam in Ägypten fliegen. Die für den Flug vorgesehene Maschine landete am Vorabend in München. Techniker entdeckten einen Schaden durch Vogelschlag, der Flug wurde annulliert. Die Kläger wurden nach Stuttgart gefahren und von dort nach Ägypten geflogen. Sie forderten von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung für die Verspätung, weil sie schlussendlich mit 12 Stunden und 40 Minuten Verspätung am Zielort eintrafen.
Das Gericht gab den Klägern Recht. Die Airline habe nicht darlegen können, ob der Vogelschlag erst auf dem unmittelbar vorangegangenen Flug oder schon früher aufgetreten war, so das Gericht. Die Erklärung, der Zwischenfall habe sich »offensichtlich« auf dem Vorflug ereignet, war nicht ausreichend. Außerdem blieb offen, warum es der Airline nicht möglich war, das Flugzeug über Nacht zu reparieren oder eine Ersatzmaschine zur Verfügung zu stellen.

(21.03.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.