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Reiserecht Vorkasse für Linienflüge ist doch rechtens

Weiter umstritten ist die Vorkasse-Praxis der Airlines. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) schlug sich jetzt auf die Seite einer Fluggesellschaft, die von Kunden verlangt, dass die »Bezahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist«.

Gegen diese Vorleistungspflicht war die Verbraucherschutzzentrale NRW mehrfach erfolgreich vorgegangen: Die Landgerichte in Berlin (52 O 175/13) und Hannover (18 0 148/13) gaben ihr recht – ebenso wie auch das Frankfurter Landgericht (2-24 O 151/13). Doch dort kassierte die nächste Instanz nun dieses Urteil.
Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass die 100prozentige Vorkasse Passagiere unzumutbar belastet. Die Zahlung des Tickets sei frühestens 30 Tage vor Abreise akzeptabel, auch weil der Fluggast sonst kein Druckmittel hat, Geld zurückzubehalten, wenn die Airline vertraglich vereinbarte Leistung wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändert. Zudem trage der Kunde das Insolvenzrisiko von Airlines.
Diese Nachteile seien »nicht so gravierend«, urteilte hingegen das OLG (Aktenzeichen 16 U 15/14). Fluggesellschaften seien in »verstärktem Maße auf Planungssicherheit angewiesen«. Auch müssten Airlines gegenüber staatlichen Behörden über ihre finanziellen Verhältnisse Rechenschaft ablegen. Außerdem könnten Passagiere gegen »geringes Geld eine Fluginsolvenzversicherung abschließen«, so die Richter weiter, die eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen haben.

(09.09.14, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.