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Reiserecht Welche Aufgaben hat der Reiseleiter?

Entscheiden sich Touristen für eine geführte Reise, gibt es in der Regel eine Reiseleiterin oder einen Reiseleiter. Der oder die hat ganz bestimmte Aufgaben.

Wer organisierten Urlaub macht, der hat in den meisten Fällen einen Reiseleiter. Dieser ist der Ansprechpartner des Veranstalters vor Ort. Bei Rundreisen begleitet er die Reisegruppe in der Regel durch das Land.

Doch welche Aufgaben hat ein Reiseleiter genau? Das hängt von der Art der Reise ab, erklärt Paul Degott, Experte für Reiserecht aus Hannover.

Beim klassischen Hotelurlaub gibt der Reiseleiter in erster Linie Auskünfte zur Organisation der Reise, zu Ausflügen vor Ort und nennt alles Wissenswerte. »Er weiß, welcher Taxipreis fair ist und wo man Geld wechseln kann«, nennt Degott als Beispiele.

Wichtig: Der Reiseleiter ist in diesem Fall erster Ansprechpartner für Mängel im Hotel - und nicht der lokale Hotelmanager. Wenn das Zimmer schlecht ist oder andere Probleme auftreten, nimmt der Reiseleiter die Beschwerde entgegen und bemüht sich, den Mangel zu beheben. Gelingt dies nicht, können Urlauber unter Umständen den Reisepreis mindern. Bei einer Hotel-Pauschalreise muss allerdings kein Reiseleiter vor Ort sein, so der Jurist. Der Veranstalter muss den Gästen aber eine Kontaktadresse mit Telefonnummer geben.

Etwas anders ist die Situation bei Studienreisen, wo der Reiseleiter den Gästen meist auch Land und Leute näherbringt und oft mit Name und Qualifikation bekannt ist. Verspricht der Veranstalter bei einer solchen Reise fachkundige Auskünfte, muss diese Leistung auch erbracht werden, erläutert Degott. Ein Beispiel: »Wenn eine Reise davon lebt, dass der Reiseleiter die Archäologie erklärt, dann ist das ein zentraler Bestandteil der Reise«. Fällt dieser weg, haben die Gäste einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.

(25.02.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.