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REISE und PREISE

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Foto: Roland Weihrauch

Reiserecht Wenn das Reisebüro zum Veranstalter wird

Wer zahlt, wenn es Mängel bei einer Pauschalreise gibt - Veranstalter oder Reisebüro? An wen kann sich der Kunde wenden? REISE & PREISE stellt das klar.

Wenn während einer Pauschalreise Mängel auftreten, richten sich Urlauber üblicherweise an den Veranstalter. Doch es gibt auch Fälle, in denen das Reisebüro verantwortlich ist.

Und zwar dann, wenn es den Eindruck erweckt, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-24 S 99/15). In dem verhandelten Fall kam die Rolle des Veranstalters in den Reiseunterlagen des Klägers nur am Rande zum Tragen. Vielmehr trat das Reisebüro als Veranstalter auf.
 
Der Kunde musste sich auf der Plattform des Reisebüros anmelden und dort eine Gesamtzahlung für die Reise leisten. Außerdem stellte das Reisebüro dem Kläger keinen Sicherungsschein aus - was es als reiner Vermittler der Reise hätte tun müssen.
 
Aus diesen Gründen musste der Kunde davon ausgehen, dass das Reisebüro die Reise veranstaltete, entschied das Gericht. Damit war es auch verantwortlich für Mängel - und musste dem Kunden einen Teil des Reisepreises erstatten.

(25.11.2016, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.