fbpx

Reiseträume Bei Reisen bleiben Deutscheoft beim Alten

Einmal um die ganze Welt oder nach Skandinavien, um die Polarlichter zu sehen - ihre absolute Traumreise erfüllen sich nur wenige Deutsche. Die meisten gestalten ihren Urlaub jedes Mal ähnlich.

Fast drei Viertel der Deutschen (71 Prozent) machen laut einer Umfrage jedes Jahr einen ähnlichen Urlaub. Dennoch ist die Sehnsucht nach etwas Anderem groß, wie eine Befragung des Marktforschungsunternehmens Onepoll ergab.

Mehr als jeder dritte Befragte (35 Prozent) würde gerne mal eine Weltreise unternehmen. Beinahe ebenso viele Menschen wollen einen langen Trip zu allen ersehnten Zielen machen (34 Prozent) - oder einen Inselurlaub mit Traumstränden (33 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Fast ein Viertel der Befragten (24 Prozent) möchte eine Reise machen, um ein Naturphänomen wie das Polarlicht in Skandinavien zu beobachten. Jeder fünfte der Menschen wünscht sich, ein Land oder einen Kontinent mit dem Camper zu erkunden.

Den Reisetraum tatsächlich erfüllen will sich aber nur rund ein Fünftel der Umfrageteilnehmer (18 Prozent). Mehr als jeder Zehnte (13 Prozent) denkt, dass der Traum ein solcher bleiben wird.

Für die Erhebung wurden 1.000 Erwachsene in Deutschland im Auftrag des Reiseanbieters Lastminute.de befragt.

(20.02.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.