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In diesem Jahr reisen viele Familien in die Türkei oder nach Mallorca.

In diesem Jahr reisen viele Familien in die Türkei oder nach Mallorca.

Foto: R&P

Reisetrends Verreisen statt sparen

Angesichts niedriger Arbeitslosigkeit und erwarteter Lohnzuwächse wird in diesem Jahr fleißig Urlaub gebucht. Außerdem verlocken die niedrigen Zinsen geradezu, das Ersparte auch mal auszugeben. 

Die Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) sieht aktuell fast identische Trendindikatoren wie im vergangenen Jahr – und da lief es prächtig. 24 Prozent der Befragten wollen laut FUR-Geschäftsführer Martin Lohmann sogar noch mehr Urlaubsreisen unternehmen. Frei nach dem Motto: Bevor es die Banken bekommen, mache ich mir einen schönen Urlaub davon.

Die aktuellen Top-Trendziele heißen nach der jüngsten FUR-Studie Spanien, Italien, die Türkei und Österreich. Allen voran aber boomt Urlaub in Deutschland, rund 30 Prozent der Bundesbürger bleiben im Land. Gesundheitsurlauber mögen Bayern (24 Prozent) vor Polen (16) und Niedersachsen (9 Prozent). Wachstumspotenzial sieht die Forschungsgemeinschaft bei Mittelmeer- und Fernreisen, in den Alpen und Skandinavien – also eigentlich überall.

Auch die jüngst vorgestellte Commerzbank-Analyse der internationalen Devisenströme gibt sich optimistisch: Deutschland ist weiter Reise-Weltmeister. Das meiste Geld strömte nach Angaben des Geldinstituts im vergangenen Jahr nach Spanien, knapp gefolgt von Österreich. Für 2012 erwartet die Commerzbank mehr Städtereisen, aufgrund der andauernden Krisendiskussion allerdings auch späteres Buchen und kürzere, dafür mehrere Einzelreisen.

Fröhliche Mienen herrschen auch in den Reisebüros vor. Klagte die Branche noch im Spätherbst über eine Buchungsdelle, so ziehen die Reservierungen seither kräftig an, meldet die Fachzeitschrift FVW. Sowohl Winter- als auch Sommersaison sind zweistellig im Plus. Daran konnte bei Marktführer Tui nicht mal der Ausfall des Buchungssystems zwischen Weihnachten und Neujahr etwas ändern.

 Besonders gefragt in den Reisebüros sind die Vorjahresgewinner Türkei und Mallorca. Tunesien kann auf ein Comeback hoffen, Griechenland tut sich noch schwer. Ägypten merkt die Dezember-Unruhen in Kairo deutlich, für den Sommer sind die Fachleute aber wieder optimistisch. Das deckt sich auch mit einer Meldung der Rewe-Touristik, die für den kommenden Sommer gerade 30000 zusätzliche Flugsitze eingekauft hat. Die Kapazitäten gingen vor allem Richtung Türkei und Tunesien, aber auch nach Ibiza, Ägypten, Bulgarien und auf die Kanaren.

Bei Tui ist Kroatien der Shootingstar des Jahres. Das nächste EU-Beitrittsland erfreut die Urlaubsmacher aus Hannover mit einem zweistelligen Gästeplus. Während Familien und Wassersportler schon länger die kleinen Buchten zwischen felsigen Küsten und das gute Preis-/Leistungsverhältnis schätzen, entdecken inzwischen offenbar auch Gourmets und Luxusliebhaber das Land für sich.

Und was wird aus dem Kreuzfahrt-Geschäft? Das ist die große Frage nach der Havarie der Costa Concordia vor der toskanischen Küste. Zeichen für einen Abschwung sieht die Branche derzeit nicht einmal da. Zwar liefen unmittelbar nach dem Schiffsunglück branchenweit ein paar Tage lang weniger Buchungen ein. Auch die Sicherheitsbestimmungen an Bord sind inzwischen ein echtes Thema. Und unter Fachleuten ist bereits eine Diskussion über die Gigantomanie immer größerer Schiffe ausgebrochen. Aber die Reisebüros berichten, »keinerlei Einbruch« mehr zu verspüren.

Selbst die betroffene Reederei Costa ist angeblich »nicht von umfangreichen Stornierungen betroffen«. Die Kunden lasten den Unfall dem Kapitäns an und nicht generell den schwimmenden Urlaubshotels von Costa und Co., glaubt zum Beispiel Detlev Schäferjohann vom Kreuzfahrtportal E-hoi. Und die bislang eher benachteiligten kleineren und deutschsprachigen Schiffe könnten von der Tragödie sogar profitieren.

Eines wird 2012 sicher nicht: ein Last-Minute-Jahr. Da sind sich alle Marktbeobachter einig. Zwar gibt es weiter erhebliche Überkapazitäten bei Flügen und Hotels. Aber die Reiseunternehmen haben sich darauf eingestellt, kaufen immer weniger Garantiebetten ein und haben zudem weiter technisch aufgerüstet. Der neueste Hit der Touristik sind sogenannte Y-Veranstalter, bei denen im Gegensatz zu den ebenfalls vollcomputerisiert erstellten X-Reisen vom vergangenen Sommer jetzt wieder die Großveranstalter im Hintergrund die Fäden ziehen.

In den kommenden Wochen wird sich der positive Buchungstrend weiter verbessern, ist die allgemeine Überzeugung. Das gilt schon aus einem einfachen Grund: Im Vergleich zum Vorjahr kann es eigentlich nicht schlechter werden. Da herrschte wegen der Unruhen in Nordafrika gähnende Leere in den Reisebüros.

(27.1.2012, Hans-Werner Rodrian, srt)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.