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REISE und PREISE

Foto:##Jens Kalaene/dpa

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Reisetrends Viele wünschen sich All-Inclusive-Urlaub

Fast die Hälfte der Befragten (48 Prozent) findet diese Urlaubsart attraktiv, bei der etwa Unterkunft und sowohl Essen als auch Getränke im Preis inbegriffen sind. Eine entsprechende Mitteilung veröffentlichte nun der Verein für Marktforschung GfK.

Auf Platz zwei und drei der begehrten Ferienformen landeten in der repräsentativen Befragung knapp hintereinander Pauschalreisen (35 Prozent) und Wellnessurlaub (34), gefolgt von Städtereisen (32) und Hochseekreuzfahrten (25).

Allerdings: In die Tat umgesetzt werden vor allem Städtereisen. Mehr als jeder zweite Befragte (51) hat einen solchen Trip in den vergangenen fünf Jahren bereits gemacht. Pauschalreisen wurden von ähnlich vielen (49) gebucht. Für All-Inclusive-Reisen entschieden sich 46 Prozent der Befragten. Einen Wellnessurlaub haben bereits 26 Prozent der Teilnehmer hinter sich, auf Hochseekreuzfahrt waren bisher nur 7 Prozent.
 
»Der eindeutige Spitzenreiter der Studie ist ein arrangierter 'Relax-Urlaub'«, sagte Studienleiterin Claudia Gaspar. »In einer immer komplexeren Welt sehnen sich offenbar sehr viele Menschen danach, im Urlaub nicht viel organisieren zu müssen und sich einfach nur verwöhnen zu lassen.«

(15.09.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.