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Der Preis ist heiß: DRV-Präsident Fiebig fordert, dass die Veranstalter stärker mit Qualität, Sicherheit und Komfort werben, als sich nur auf einen Preis fixieren zu lassen

Der Preis ist heiß: DRV-Präsident Fiebig fordert, dass die Veranstalter stärker mit Qualität, Sicherheit und Komfort werben, als sich nur auf einen Preis fixieren zu lassen

Foto: Markus Scholz

Reiseveranstalter Zu starke Fixierung auf Reisepreis

Verändert sich der Urlaub durch das Internet? Wie müssen Veranstalter reagieren? Und warum boomen Luxusreisen? Antworten gibt DRV-Präsident Norbert Fiebig im Interview.

Reisen wird individueller. Gerade jüngere Urlauber informieren sich im Internet und buchen online. Auf der Jahrestagung des Deutschen Reiseverbands (DRV) in Abu Dhabi spricht Präsident Norbert Fiebig über digitale Herausforderungen für die Branche und die unerschütterliche Reiselust der Deutschen:
 
Haben die Krisen in der Welt die Reiselust getrübt?
 
Fiebig: Nein. Die Krisen führen nur zu einer Verlagerung der Urlaubsziele. Sie führen in den wenigsten Fällen dazu, dass Urlauber auf die schönsten Wochen des Jahres verzichten. Wir hatten zum Beispiel in Ägypten starke Rückgänge, im Gegenzug dazu hatten die Kanarischen Inseln enorme Zuwächse.

 
Tui hat das Motto »Die Masse wird individuell« ausgerufen. Sehen Sie das auch so?
 
Fiebig: Wenn wir uns die Reisemotive anschauen, dann sind die nicht so wahnsinnig individuell. Die meisten Urlauber wollen Sonne, schönes Wetter, oft einen Strand, Ruhe und einen Tapetenwechsel. Individualisierung betrifft eher die Zusammenstellung der Reise: Die Vielfalt an Reiseangeboten hat sich enorm erweitert und wird damit spezielleren Wünschen gerecht.
 
Wie müssen die Veranstalter reagieren?
 
Fiebig: Auch Reiseveranstalter kombinieren Bausteine, die vielleicht nicht dem Standard entsprechen. Es gibt aber eine «Falle», aus der wir nicht herauskommen: die hohe Preissensibilität der Kunden. Sich eine Reise im Internet selbst zusammenzustellen, ist von dem Wunsch getrieben, möglichst günstig das zu bekommen, was man haben möchte. Das führt zu einem großen Wettbewerbsdruck. Die Veranstalter müssen sehr viel stärker mit der Qualität, der Sicherheit, dem Komfort werben, als sich nur auf einen Preis fixieren zu lassen.
 
Versuchen die Veranstalter, sich ständig zu unterbieten?
 
Fiebig: Das haben wir ganz stark. Heute fällt eine Entscheidung für eine Reise wegen 10 Euro Preisunterschied. Diese 10 Euro hat der Urlauber am ersten Abend dreimal in der Kneipe ausgegeben. Solche kleinen Preisunterschiede werden überbewertet.
 
Wofür braucht der Kunde heute noch den Veranstalter?
 
Fiebig: Der Urlauber hat mit dem Veranstalter einen Partner, der auch im Krisenfall entsprechend reagieren kann, der bei Schwierigkeiten vor Ort mit eigenem Personal zur Verfügung steht. Das ist das Argument für die Pauschalreise, das wir noch stärker in den Köpfen der Kunden verankern müssen. Und die Qualität der persönlichen Beratung findet man im Internet nicht.
 
Bei Tripadvisor machen sich Urlauber durch die Menge an Laienbewertungen ein Bild. Ist das eine Alternative?
 
Fiebig: Wenn besonders viele Kommentare abgebildet werden, ist das eine einigermaßen verlässliche Orientierung. Die Meinung anderer wird die Kaufentscheidung in Zukunft stärker beeinflussen. Ich persönlich nutze solche Kanäle auch, aber ich schaue mir nur die negativen Kommentare an und frage mich dann: Würde mich das stören?
 
Der Trend zu teuren Reisen hat sich verstärkt.Gibt es in diesem Segment bald eine Sättigung?
 
Fiebig: Nicht unbedingt. Die geburtenstarken Jahrgänge rutschen ins Rentenalter und haben Zeit und Geld, das sie ausgeben können. Vielleicht sind viele auch nicht so ermuntert zu sparen wegen der allgemeinen Unsicherheit oder weil sie nur ein Prozent Zinsen kriegen. Viele nehmen sich da vielleicht lieber ein Hotel, das einen Stern mehr hat, oder bleiben zwei Tage länger.
 
Auf der anderen Seite nimmt die Jobunsicherheit gerade bei jungen Menschen zu. Haben Sie Sorgen, dass sich das langfristig auf die Reiselust auswirken könnte?
 
Fiebig: Im Moment habe ich da wenig Sorge. Was die Arbeitsmarktdaten angeht, stehen wir so gut da wie selten zuvor. Aber man muss sich fragen, wie lange Deutschland diese Inselposition behält. Wenn unsere Kunden Angst haben, ihren Job zu verlieren, könnte das zu Buchungszurückhaltung führen. Aber das Beispiel der Wirtschaftskrise 2009 zeigt: Trotz Ängsten vor Arbeitslosigkeit verreisten die Deutschen - allerdings mehr in Europa und Deutschland als zu exotischen Zielen.
 
Was wird in zehn Jahren an einer Reise komplett anders sein als heute?
 
Fiebig: Ich glaube, nichts Wesentliches. Aber die Anforderungen an die Reisebüros werden steigen. In zehn Jahren werden mittelmäßige Berater sicher weniger Akzeptanz finden als heute. Die Lücke zwischen dem Wissen, das der Kunde selbst mitbringt, und dem Wissen des Reisebüros wird kleiner. Die Reisebüros werden einen Mehrwert bieten müssen. Was sich nicht verändern wird, sind die liebsten Reiseziele und Urlaubsmotive. Die werden auch in 20 Jahren nicht anders sein.

 
(05.12.2014, dpa)
 



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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.