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Reiseverkehrsbilanz Mehr Ausgaben als Einnahmen

Die Deutschen haben 2010 für Reisen ins Ausland 59,4 Milliarden Euro locker gemacht.

Das war ein Plus von 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr – und entsprach etwa 2,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

»Verantwortlich für dieses Plus sind vor allem die Geschäftsleute«, so Jutta Kayser-Tilosen, Autorin einer jetzt von der Commerzbank vorgelegten Reisestudie. Die Ausgaben für Geschäftsreisen ins Ausland seien im vergangenen Jahr um »rund 15 Prozent gewachsen« – nach einem »Einbruch um insgesamt ein Viertel in den zwei Jahren davor.«

Auch die Reiseeinnahmen aus dem Ausland entwickelten sich positiv – um gut fünf Prozent auf 26,1 Milliarden Euro. Sie lagen allerdings noch immer um eine Milliarde Euro unter dem Niveau des Rekordjahres 2008. Für 2011 geht das Frankfurter Kreditinstitut von 27 Milliarden Euro aus, die der Tourismus in deutsche Kassen spült.

(22.01.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.