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Reiseversicherungen Preise genau anschauen und Angebote vergleichen

Vor dem Abschließen einer Reiseversicherung lieber noch einmal fünf Minuten nachdenken: Das beim Buchen von Hotels, Flügen oder Urlaubsreisen im Internet gleich mit zu erledigen, erscheint praktisch, ist jedoch nicht immer ratsam.

Wer mal eben 'ganz nebenbei' eine Reiseversicherung im Netz abschließen will, sollte wissen: Die dort automatisch angebotenen Policen sind oft überteuert. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Außerdem böten sie im Schadensfall zum Teil nur eingeschränkten Versicherungsschutz bei gleichzeitig langer Vertragslaufzeit und automatischer Verlängerung.
 
Verbraucher sollten deshalb vor Abschluss einer entsprechenden Police fachkundigen Rat einholen und Preise und Konditionen genau vergleichen, empfiehlt Peter Grieble, Referent für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale.
 
Eine Reiseversicherung können Sie auch direkt auf unserer Homepage abschließen.

Welche Reise-Versicherung die beste ist, lesen Sie im REISE & PREISE-Test.

(22.07.14, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.