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Reisezeiten Bei Buchung vereinbaren

Bei einer Pauschalreise sollten Kunden verbindliche Reisezeiten vereinbaren. Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass die Anreise in der Nacht stattfindet.

Einen Rücktritt von der Reise rechtfertigt eine unkomfortable Reisezeit jedenfalls nicht, entschied das Amtsgericht München, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt (Aktenzeichen: 173 C 23180/10).

In dem Fall hatte ein Ehepaar eine Pauschalreise inklusive Hin- und Rückflug in die Türkei gebucht. Als dem Ehemann die Flugscheine ausgehändigt wurden, sah er, dass der Hinflug um 22.25 Uhr starten sollte. Die Ankunft war für 2.25 Uhr am nächsten Morgen vorgesehen. Daraufhin wollte er den Flug umbuchen, was das Reisebüro jedoch ablehnte. Der Mann stornierte die Reise, forderte seine Anzahlung zurück und verlangte Schadensersatz für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit.

Die Richter gaben allerdings dem Reisebüro Recht. Eine Verkürzung der Nachtruhe auf wenige Stunden stelle keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar, befanden sie. Die unkomfortablen Reisezeiten seien den Klägern zuzumuten. Um genug Schlaf zu finden, hätten sie einen ausgedehnten Mittagsschlaf halten können. Auch während des mehrstündigen Fluges sowie des anschließenden Transfers sei Zeit zum Schlafen gewesen.

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.