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Bei Dauerregen kommt auf der Insel Langkawi in Malaysia keine Urlaubsfreude auf - in vielen solchen weiter entfernten Reisezielen beeinflusst das Klima die optimale Reisezeit

Bei Dauerregen kommt auf der Insel Langkawi in Malaysia keine Urlaubsfreude auf - in vielen solchen weiter entfernten Reisezielen beeinflusst das Klima die optimale Reisezeit

Foto: Andrea Warnecke

Richtige Reisezeit Urlaub ohne Sturm und Starkregen

Wetter ist Glückssache? Das gilt für viele Urlaubsreisen, vor allem in Deutschland und Europa. Doch bei bestimmten Zielen kommt es sehr auf die klimatischen Besonderheiten an – und manchmal sind bestimmte Reisen zu bestimmten Zeiten praktisch unmöglich.

Viele Deutsche flüchten noch einmal in die Ferne, wenn es in Deutschland kalt wird - zum Beispiel an den Stränden Südostasiens. Wer dort Mitte Dezember den Golf von Thailand ansteuert, kann sich wahrscheinlich über reichlich Sonne freuen.

In den Badeorten im Südwesten des Landes kriegen Urlauber zu dieser Zeit aber schnell genauso viel Wasser ab wie beim Schwimmen im Meer - es regnet dann oft und kräftig. Wer diese klimatischen Unterschiede nicht kennt, steht als Urlauber nicht nur sprichwörtlich im Regen.

 
Nicht nur in Thailand ist das Wetter je nach Jahreszeit und Region sehr verschieden. Monsunregen, Hurrikans, Hitzerekorde: Diese Phänomene können Reisen in vielen Ländern der Welt erheblich beeinträchtigen - und müssen bei der Planung berücksichtigt werden.

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Drei Faktoren machen das Wetter aus: Temperatur, Niederschlag, Wind. Augenscheinlich schlecht für den Urlaub sind extrem hohe oder tiefe Temperaturen, viel Niederschlag und viel Wind. Extreme Temperaturen müssen Urlauber vor allem rund um den Äquator oder in den Polregionen bedenken. In den Wüsten Nord- und Ostafrikas sowie Arabiens kommen die europäischen Sommermonate wegen der Hitze kaum infrage. Reisen in die Arktis oder Antarktis sind dagegen nur zu dieser Zeit möglich.
 
Mit dem Niederschlag ist es etwas komplizierter. In vielen Urlaubszielen gibt es bestimmte Regen- und Trockenzeiten. Das betrifft vor allem tropische Gebiete rund um den Äquator, etwa in Afrika, und die Subtropen, zum Beispiel in Südostasien. »Innerhalb dieser Gebiete bestimmen dann Wüstengebiete oder Berge das Wetter«, erklärt Marie Gerber, die beim Deutschen Wetterdienst (DWD) für Auslandsklimatologie zuständig ist.
 
Für Länder am Äquator gilt zunächst: Es ist ganzjährig feucht, warm und schwül. »Doch der meiste Regen wird in den Zeiträumen von März bis Juni und zwischen September und Dezember gemessen«, erklärt der Geograf Remo Nemitz, der auf seiner Webseite Tipps zur besten Reisezeit gibt. In den restlichen Monaten, also Januar/Februar und Juli/August sei es immerhin etwas weniger feucht und damit angenehmer zu reisen. »Auch sind die nur selten geteerten Straßen selbst mit Geländewagen in der Regenzeit oft unpassierbar«, weiß Nemitz.
 
Länder wie Thailand und die Nachbarstaaten, der indische Subkontinent und auch die Westküste Afrikas werden von einem besonderen Wetterphänomen bestimmt: dem Monsun. Für Reisende bedeutet das heftige Regenfälle. Für einen Badeurlaub sind ständige Regengüsse das Aus, aber auch Ausflüge werden bei dichten Regenvorhängen und überfluteten Straßen zum Problem. »Der Monsun tritt jedes Jahr etwas verändert ein, auch in der Stärke«, weiß Meteorologin Gerber.
 
»Man ist gut beraten, sich vorher Klimatafeln anzugucken«, empfiehlt deshalb Gerber. Darauf finden sich gemittelte Monatstemperaturen, Niederschlagsmengen und Sonnenscheindauer. Die entsprechenden Infos stellt der DWD auf seiner Webseite zur Verfügung.
 
Ein ganz anderes Problem ergibt sich für eigentlich ganzjährige Badedestinationen wie die Karibik: Hier brausen in der Sturmsaison Hurrikans hindurch, die große Verwüstungen hinterlassen können. »Die karibische Hurrikansaison dauert von Juni bis November«, sagt Nemitz. Wer nicht als Sturmjäger seine Freizeit verbringen will, sollte die ruhigen Monate von November/Dezember bis März/April wählen.
 
Das Risiko für Regentage oder Unwetter im Urlaub lässt sich aber höchstens minimieren. »Allgemein gültige Informationen und Empfehlungen zum Reisewetter sind zunehmend schwerer zu treffen«, sagt Nancy Kruse vom Reiseveranstalter FTI. Wetterphänomene wie El Niño und La Niña, die irreguläre Hitze- oder Niederschlagsperioden verursachen, beeinflussen das Urlaubswetter zusätzlich. Und dann kommt es darauf an, was geplant ist: »Ayurveda-Reisenden wird auf Sri Lanka sogar in der Monsunzeit empfohlen, eine Kur zu machen.«

(29.09.2016, dpa)
 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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