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Robinson Drei neue Clubs im Sommer 2012

Robinson hat im Sommer 2012 gleich drei neue Clubanlagen im Programm.

Zwei befinden sich auf Kreta, einer in Österreich. Das hat es nach Angaben des Veranstalters seit 20 Jahren nicht mehr gegeben.

Zwei Robinson-Clubs eröffnen auf Kreta. Außerdem gehört die Anlage im österreichischen Landskron, die schon von 1994 bis 2005 zu Robinson zählte, nach umfangreichen Renovierungsarbeiten wieder zur Clubfamilie. In diesem Winter soll außerdem der »Club Nobilis« renoviert werden, wie der Clubreiseveranstalter mit Sitz in Hannover mitteilt. Dort werden unter anderem die 205 Zimmer des Haupthauses komplett erneuert.

Robinson kündigt zudem neue, einfachere Preisstrukturen an. So soll es künftig bei Buchungen bis Ende Januar generell zehn Prozent Ermäßigung geben. Außerdem gibt es neue Preisermäßigungen für Teenager zwischen 15 und 17 Jahren, die zusammen mit ihren Eltern reisen: Sie zahlen 40 Prozent weniger als die Erwachsenen. Eine weitere Neuheit für die Sommersaison 2012 ist kostenloses WLAN in sämtlichen Clubs. Buchungen für die Sommersaison sind seit dem 10. Oktober möglich.

Webseite von Robinson

(16.10.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.