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Salmonellen Urlauber muss Hotel Schuld nachweisen

Urlauber haben nur dann Anspruch auf Schadenersatz für Magenprobleme, wenn das Hotel dafür verantwortlich war. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

Wenn nicht einmal zehn Prozent der Urlauber erkrankt waren, spreche aber wenig dafür, dass das Hotel die Schuld trägt, entschied das Landgericht Leipzig (Aktenzeichen: 5 O 1659/10).

Die Klägerin hatte eine 15-tägige Reise in die Türkei gebucht. Ihr Kind bekam dort Fieber, Brechdurchfall, Bauchschmerzen und Magenkrämpfe. Nach vier Tagen im Bett musste es ins Krankenhaus. Auch zwei andere Kinder der Klägerin erkrankten. Eine Untersuchung nach dem Urlaub ergab, dass Salmonellen der Auslöser waren. Die Klägerin beschwerte sich über mangelnde Hygiene in Küche, Restaurant, Pool und Schwimmbad, über unzureichende Kühlung der Lebensmittel und verdorbene Speisen. Sie forderte den gesamten Reisepreis zurück und verlangte außerdem Schadensersatz.

Der Veranstalter zahlte jedoch nur 231 Euro - ein Zehntel des Reisepreises - und lehnte weitere Leistungen ab. Zu Recht, entschied das Gericht. Die Klage sei unbegründet. Dass das Hotel für die Erkrankung verantwortlich ist, habe die Klägerin nicht beweisen können. Wenn das so gewesen wäre, hätte eine erhebliche Zahl der Hotelgäste erkranken müssen.

Wie viele es waren, ließ sich allerdings nicht klären. Die Behauptung der Klägerin, es seien 50 Familien gewesen, war nicht zu belegen. Definitiv seien es aber weniger als zehn Prozent gewesen. Insofern gebe es keinen Beweis für die Vorwürfe der Klägerin.

(23.07.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.