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Wellness-Wartehallen: Der Changi Flughafen in Singapur belegte bei den »Skytrax Best Airport Awards 2010« den Spitzenplatz.##Foto: Singapore Tourism Board/dpa/tmn

Wellness-Wartehallen: Der Changi Flughafen in Singapur belegte bei den »Skytrax Best Airport Awards 2010« den Spitzenplatz.

Foto: Singapore Tourism Board/dpa/tmn

Sauna statt Wartehalle Besser Warten am Flughafen

Das Warten am Flughafen kann zermürben. Doch niemand muss seine Nerven durch Handygespräche seines Nachbarn strapazieren. Angebote der Airports helfen, aus der Not eine Tugend zu machen.

Der Weg ist das Ziel: Wer seine Wartezeit nach dem Einchecken oder während eines längeren Umsteigens sinnvoll überbrücken möchte, hat auf vielen Flughäfen so einiges zur Auswahl. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Sprung in den Pool oder dem Besuch einer Bibliothek, statt gelangweilt herumzusitzen? Hier eine Übersicht zu besonderen Angeboten auf großen Flughäfen weltweit:

Die geübten Hände eines Masseurs auf dem Rücken - wer in Helsinki auf seinen Anschlussflug wartet, kann die Zeit glamourös im »Finnair Via Spa« vertrödeln. Neben Streicheleinheiten für die vom Flugsitz geplagte Muskulatur gibt es einen Pool und vier verschiedene Sauna-Typen - der Gast ist schließlich in Finnland! Der Service steht allen Transfer-Reisenden, die von Europa nach Asien fliegen, zur Verfügung.

»Ich habe von Leuten gehört, die ihren Flug extra so legen, dass sie hier ein paar Stunden verbringen können«, erzählt der Luftfahrtexperte Andreas Spaeth aus Hamburg. Ein Drittel des Jahres verbringt der Vielflieger auf Reisen. Wenn er am Boden warten muss, dann gerne in der finnischen Sauna in Helsinki. Von dort hat er bei 95 Grad Celsius einen Panoramablick über die Start- und Landebahnen des Flughafens.

Zwischenstopp in Island: Das Naturbad »Blue Lagoon« mit seinen heißen Quellen liegt nur 20 Minuten vom Flughafen Keflavik entfernt.##Foto: Blue Lagoon/dpa/tmn

Wer in Island Zeit totschlagen muss, kann sich zu einer der berühmten heißen Quellen der Insel fahren lassen. »Etwa 20 Minuten vom Flughafen Keflavik entfernt liegt das Naturbad 'Blue Lagoon', das gerne von Einheimischen wie Durchgangsreisenden besucht wird«, erklärt Ute Zimmer von der Fluggesellschaft Icelandair in Frankfurt. Während der Besucher im Badewannen-warmen Wasser liegt, kann er sich mit Öl massieren oder einfach so dahintreiben lassen.

An den Flughäfen in Deutschland gibt es keine vergleichbaren Wellnesstempel - jedenfalls noch nicht. Doch »kleine Fluchten« sind auch hier möglich. In München, Hamburg und Frankfurt kann sich der verspannte Reisende zum Beispiel von Masseuren die Muskulatur lockern lassen. Sauerstoffinhalationen und Lichtduschen bietet eine Wellnessbar in Düsseldorf. Anschließend noch einen frischen Karottensaft - und der Körper fühlt sich nach einem Zehn-Stunden-Flug vielleicht so an, wie George Clooney im Vielfliegerfilm »Up in the air« aussieht.

An den meisten asiatischen Flughäfen gehören Spas, die von Rückenmassagen bis Sauna alle Schikanen bieten, zum Standard. Kein Wunder, dass bei den »Skytrax Best Airport Awards 2010« Singapur, Incheon bei Seoul in Südkorea und Hongkong auf die ersten drei Plätze weltweit gewählt wurden. Am Singapur-Flughafen Changi kann der Passagier sogar in einen Pool auf dem Dach des »Ambassador Transit Hotels« springen. Dafür muss er nicht einmal Hotelgast sein. »Und auf einer anderen Dachterrasse des Changi Flughafens kann man umgeben von Sonnenblumen entspannen«, ergänzt Andreas Spaeth.

Wer sich lieber mit einem Buch oder Film die Zeit vertreiben will, ist bei einem Zwischenstopp am Amsterdamer Flughafen Schiphol richtig. Dort gibt es eine Flughafenbibliothek mit Büchern, DVDs und CDs in 29 Sprachen. «Der Schwerpunkt liegt auf der niederländischen Literatur», sagt Alexandra Klaus vom Niederländischen Büro für Tourismus in Köln. Zwar kann aus der Bibliothek nichts ausgeliehen werden, aber viele Werke lassen sich für den Flug gratis downloaden.

Auch ein grundsätzlicher Kniff macht das Warten angenehmer. »Wenn ich umsteigen muss, passe ich immer auf, an welchem Flughafen ich das mache«, sagt Spaeth. Hat er die Wahl zwischen einem großen und einem kleinen Flughafen, entscheidet er sich für den kleineren. «Da sind die Wege kürzer, und es kommt seltener zu Verspätungen», erklärt er.

Am schönsten wartet es sich in Flughafenlounges. Deren Pforten öffnen sich aber nicht für jeden. In den Luxus einer First-Class-Lounge kommt in der Regel nur, wer Erste Klasse fliegt oder einen gehobenen Status in einem Vielfliegerprogramm erreicht hat. Wer einmal drin ist, kann sich aber zurücklehnen. In First-Class-Lounges erledigt auf Wunsch oft ein persönlicher Assistent alle lästigen Formalitäten wie Check-In oder Reservierungen. Nicht einmal das eigene Auto muss selbst geparkt werden. Bis es dann mit der Limousine zum Flugzeug geht, kann sich der Lounge-Gast am Büfett bedienen, in gesonderten Ruheräumen schlafen, duschen oder fernsehen.

»Nicht immer ist der Besuch einer Lounge die beste Lösung«, meint allerdings Andreas Spaeth, der schon in den Lounges vieler Airlines gesessen hat - ein Privileg, das manchmal keines ist, denn »einige Lounges sind einfach nur hässlich und überfüllt«.

Infos zum Spa im Flughafen Helsinki (engl.)
http://www.helsinki-vantaa.fi/

Webseite Blue Lagoon Island (engl.)
http://www.bluelagoon.com/

Massagen am Flughafen München
http://www.munich-airport.de/

Wellness am Flughafen Frankfurt
http://frankfurt-airport.de/

Entspannung am Flughafen Hamburg
http://gesunde-impulse.de/6.html

Wellnessbar im Düsseldorfer Airport
http://www.duesseldorf-international.de/

Pool im Flughafen Changi in Singapur
http://www.changiairport.com/

Bibliothek Flughafen Amsterdam
http://www.schiphol.nl/


(25.3.11, dpa/tmn)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.