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REISE und PREISE

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Rolf Vennenberd / dpa

Schlauer reisen Wann brauche ich eigentlich einen Reisepass?

Der Reisepass zählt zu den wichtigsten Ausweisdokumenten. Innerhalb der EU kann man ohne ihn reisen. Doch außerhalb der EU sieht das ganz anders aus. Ein paar wichtige Tipps.

Der Reisepass ist ein wichtiges Dokument. Für viele Weltenbummler stellt er zudem ein wertvolles Erinnerungsstück dar - die Stempel sind wie kleine Abzeichen. Einen Reisepass bekommt man im Bürgeramt, gegen Gebühr.

Doch längst nicht für jedes Land ist er bei der Einreise nötig. Für den Aufenthalt in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) reicht grundsätzlich ein gewöhnlicher Personalausweis. Aber wann braucht man einen Reisepass?

Grundsätzlich kann man sagen: Bei Reisen ins außereuropäische Ausland müssen Urlauber fast in jedem Fall einen Reisepass mitnehmen. Das zeigen die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes (AA), in denen auch die jeweiligen Einreisebestimmungen vermerkt sind.

Es gibt nur wenige Ausnahmen: In der Türkei können sich Deutsche bis zu 90 Tage nur mit einem Personalausweis aufhalten. Auch Tunesien-Urlauber brauchen keinen Reisepass, sofern sie im Rahmen einer organisierten Flugpauschalreise ins Land kommen. Sie benötigen dann jedoch die Buchungsunterlagen, also Hin- und Rückflugticket, und die Bestätigung für den Hotelaufenthalt.

Und auch in Ägypten ist die Einreise mit »Perso« statt Pass möglich. Der Gast bekommt dann eine Einreisekarte - dafür muss er ein Passfoto mitbringen. Das AA weist aber darauf hin, dass ein Reisepass in Ägypten trotzdem sinnvoll ist - er wird etwa beim Abheben von Geld über Western Union verlangt.

Auch Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Norwegen, Monaco, Island, Serbien oder Montenegro verlangen oft keinen Reisepass. Reisende müssen hier aber teils eine maximale Aufenthaltsdauer beachten.

(20.10.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.