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Schneemangel Kaum Chancen auf kostenloses Storno

Fehlender Schnee am Ort des Winterurlaubs berechtigt nicht grundsätzlich zu einer kostenlosen Stornierung.

Fehlender Schnee am Ort des Winterurlaubs berechtigt nicht grundsätzlich zu einer kostenlosen Stornierung der Reise oder Umbuchung auf einen anderen Termin.

»Der Hotelier oder Reiseveranstalter haftet nicht für schlechte Witterungsverhältnisse«, erklärt Reiserechtler Prof. Ernst Führich. Fehlender Schnee könne auch nicht als höhere Gewalt wie zum Beispiel eine Lawine oder eine verschüttete Straße angesehen werden. Deshalb übernehme keine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Die »eingeschränkte Tauglichkeit der Umgebung« eines Feriengebiets zum Skifahren stellt keinen Mangel des Hotels oder der Pauschalreise dar, urteilte das Amtsgericht Viechtach (Aktenzeichen: 2 C 463/06).

Hat der Reiseveranstalter jedoch eine Schneegarantie ausgesprochen, liegt laut Führich eine andere Situation vor. Die Zusage müsse der Veranstalter auch einhalten, wenn die Lifte und Seilbahnen nicht laufen. »Schneesicher heißt aber nicht, dass eine längere Anfahrt mit dem Auto oder dem Skibus bis zur Piste unzumutbar ist«, so Führich. Reisende sollten bei einer Schneegarantie deshalb genau in den Prospekt und in die Geschäftsbedingungen schauen, da der Veranstalter die genauen Konditionen eigenständig festlegen könne.

(04.12.2011, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.