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Schweinepest Kein Schweinefleisch aus Ukraine und Russland mitbringen

Wer in Osteuropa unterwegs ist, sollte keine Salami oder Würstchen nach Deutschland mitbringen: In einigen Staaten grassiert die Afrikanische Schweinepest. Landwirte fürchten, dass ihre Tiere sich anstecken könnten.

Osteuropa-Urlauber sollten derzeit keine Schweinefleisch-Erzeugnisse aus der Ukraine, Russland und den angrenzenden Staaten mitbringen. Die Lebensmittel könnten Erreger der Afrikanischen Schweinepest enthalten, warnt das Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin. Für den Menschen sei die Krankheit zwar ungefährlich, sie könne aber für Schweinebestände gefährliche Folgen haben. Es gebe keinen Impfstoff, warnte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) am Dienstag (7.8.) in Schwerin.
Die Keime können dem Ministerium zufolge zu Haus- und Wildschweinen gelangen, wenn die Tiere zum Beispiel mit dem Erreger verseuchte Speiseabfälle fressen. Die Tierseuche grassiere schon länger in der Russischen Föderation und benachbarten Ländern. Ende Juli sei das Virus auch in der Ukraine nachgewiesen worden. Um zu verhindern, dass die Krankheit in die Europäische Union eingeschleppt wird, kontrollieren die Behörden verstärkt das Einfuhrverbot von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen an den EU-Außengrenzen.

(08.08.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.