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Die Sicherheitsübungen werden von den Passagieren aufmerksam verfolgt, das war nicht immer so.

Die Sicherheitsübungen werden von den Passagieren aufmerksam verfolgt, das war nicht immer so.

Foto: Aida Cruises

See-Reisen Kreuzfahrten sollen sicherer werden

So unbeschwert wie früher gehen Kreuzfahrtpassagiere seit dem Untergang der »Costa Concordia« nicht mehr an Bord. Die Reedereien widmen sich dem Thema Sicherheit noch intensiver.

Früher waren Sicherheitsübungen an Bord bestenfalls ein Anlass, sich gegenseitig mit Schwimmweste um den Hals zu fotografieren. So richtig zugehört haben dem Offizier, der den Weg zu den Rettungsbooten erklärte, nur wenige. Das ist heute anders. »Die Passagiere sind nun aufmerksam bei der Sache«, sagt Pressesprecherin Negar Etminan von Hapag Lloyd Kreuzfahrten in Hamburg. Wer auf ein Kreuzfahrtschiff steigt, geht seit der Haverie der »Costa Concordia« im Januar offensichtlich nicht mehr völlig unbeschwert an Bord.

Direkt nach dem Crash brachen die Buchungszahlen ein, beim Mutterkonzern von Costa Kreuzfahrten, dem britisch-amerikanischen Konzern Carnival Cruise Lines, im zweistelligen Prozentbereich. Auch wenn sich die Lage - oft dank Rabatte - inzwischen wieder entspannt hat, versprach die Branche eine Verbesserung der Standards.

Die Statistik ist eigentlich beruhigend: Von 2005 bis 2010 sind nach Angaben der Deutschen Reiseverbandes (DRV) in Berlin nur 16 Menschen auf einem Kreuzfahrtschiff ums Leben gekommen. Und das bei fast 100 Millionen beförderten Kreuzfahrtpassagieren. Weit weniger also als bei Flugzeugunglücken oder gar Autounfällen. Deswegen konnte sich kaum einer ein Unglück wie das der »Concordia« mehr vorstellen. Das letzte große Kreuzfahrtschiff, das so spektakulär sank, war immerhin die »Titanic« - vor 100 Jahren. Aber: Es gibt kein unsinkbares Schiff, wie auch kein absturzsicheres Flugzeug.

Ende April teilte der europäische Branchenverband European Cruise Council (ECC) in Brüssel mit, die europäischen Kreuzfahrtunternehmen hätten mehr Sicherheit für ihre Passagiere zugesagt. So sollen Schiffe künftig mehr Rettungswesten als Passagiere haben, die Besatzung soll für Notfallsituationen besser ausgebildet, der Zugang zur Brücke beschränkt und andere Materialien im Schiffsbau verwendet werden. Die letzte Forderung sieht Kapitän Richard von Berlepsch skeptisch. Er ist im Schiffsmanagement von Hapag Lloyd zuständig für die Schiffsicherheit.

Alle Schiffsbauer träumten davon, ein Material einsetzen zu können, das sich bei einer Grundberührung oder Kollision unendlich verformt, aber niemals ein Loch bekommt, sagt von Berlepsch. »Bisher hat man aber wenig Geeignetes gefunden.« Und auch heute schon die Regel, dass mehr Rettungswesten als Passagiere an Bord sein müssen. Und ob noch mehr Rettungswesten auch bessere Sicherheit bedeuten, sei fragwürdig. Auch Brückenvorschriften für den Kapitän hält von Berlepsch für unnötig. »Ein Kapitän, der ein Gesetz benötigt, um die Brücke von Passagieren zu befreien, gehört nicht in diese Position.«

Die frühe Sicherheitsübung aber finden alle Reedereien sinnvoll. Auf den neun Schiffen von Aida Crusises in Rostock muss nun die Sicherheitsübung noch vor dem Auslaufen gemacht werden. Diese Regelung gilt auch für die beiden Schiffe von Tui Cruises, »Mein Schiff« und »Mein Schiff 2«. Gesetzlich vorgeschrieben ist das innerhalb der ersten 24 Stunden auf See.

Der zentrale Punkt beim Thema Sicherheit aber ist die Mannschaft. Kapitän Francesco Schettino von der »Costa Concordia« hat ja auch gewusst, dass man mit einem Schiff mit acht Metern Tiefgang und 4200 Passagieren nicht an der Küste vorbeischrammen darf. »Es fehlt nicht an den entsprechenden Vorschriften«, bestätigt von Berlepsch. »Die mögliche Schwäche liegt eher darin, wie intensiv eine Sicherheitsphilosophie gelebt wird.«

Dass der Faktor Mensch das größte Problem an Bord ist, haben die deutschen Seemannsschulen schon lange erkannt. Immerhin sind rund 80 Prozent der Unfälle von Passagierschiffen auf menschliches Versagen zurückzuführen. Und so wird dort seit über zehn Jahren »Bridgeteambuilding« unterrichtet. Das Brückenteam muss so funktionieren, dass ein Einziger ein Schiff nicht in die Katastrophe führen kann.

Die Bedeutung von Mannschaftsqualifizierung hat auch Costa Crociere inzwischen erkannt: Bei der Taufe der »Fascinosa« präsentierte Vorstandschef Pier Luigi Foschi ein Bündel von Maßnahmen rund um dieses Thema. Zentraler Punkt: Bei der italienischen Reederei wählt nicht mehr der Kapitän allein die Route, die Offiziere dürfen künftig mitreden. Und es wurde ein Echtzeit-Routen-Überwachungssystem installiert, das bei Abweichungen von der geplanten Strecke in der Costa-Zentrale Alarm schlägt. Wahrscheinlich reist man auf einem Costa-Schiff derzeit so sicher wie noch nie.

Sicherheit statt Sekt

Das »Traumschiff« ist schuld - aber das Klischee ist fest im Kopf der Leute: Kapitäne sind braungebrannt, charmant und immer für ein Gläschen Schampus zu haben. Nun hat genau so ein Kapitäns-Typ die »Costa Concordia« vor der italienischen Insel Giglio auf einen Felsen gesetzt. Zeit zum Umdenken. »Es wäre schön, wenn die Passagiere akzeptieren würden, dass die Besatzung vor allem zum Zwecke einer sicheren Schiffsführung an Bord ist«, sagt Kapitän Richard von Berlepsch von Hapag Lloyd. Es gebe aber leider oft wenig Verständnis dafür, dass der Kapitän und seine Crew nicht alleine für das Captains Dinner, Cocktail-Empfänge und Brückenführungen an Bord sind. »Kein Fahrgast käme auf die Idee, sich aufzuregen, wenn der Busfahrer während der Fahrt keinen Sektempfang begleiten kann.«

Die Kapitäne und Offiziere bei Hapag Lloyd Kreuzfahrten tränken an Bord grundsätzlich keinen Alkohol, bestätigt Negar Etminan, Sprecherin von Hapag Lloyd Kreuzfahrten. »Wir haben auch aufgehört, ihnen beim Dinner Traubensaft zu servieren.« Der optische Weinersatz sei früher mitunter eingesetzt worden, um es geselliger wirken zu lassen. »Aber die Passagiere sollen ruhig sehen, dass der Kapitän nur Mineralwasser trinkt.« 

(12.06.12, dpa)
 

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.