fbpx

Seereisen Abgase gefährden Lungenkranken

Hannover, 9.8.10 (tdt) – Lungenkranke sind gut beraten, auf Seereisen den Schornstein-Abgasen aus dem Weg zu gehen: Sie weisen hohe Ruß- und Stickoxid-Anteile auf. Das könne bei Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen zu »heftigen Entzündungsreaktionen« führen und »insofern gefährlich werden«, warnt Professor Harald Morr von der Deutschen Lungenstiftung (DLS) in Hannover.

Auch das von Schiffen stoßweise abgegebene Schwefeldioxid – teilweise wird Treiböl mit einem Schwefelgehalt von drei Prozent verwendet - könne den Gesundheitszustand gravierend verschlimmern. Betroffene Urlauber auf See sollten sich deshalb auf Deck Plätze suchen, die möglichst gut geschützt sind.

Bei einer Studie der Memorial Universität von Neufundland war im Frühjahr 2010 herausgekommen, dass Kreuzfahrtschiffe weltweit täglich so viel Emissionen in die Luft blasen wie 350 000 Autos, die Abgase aus den Müllverbrennungsanlagen nicht mitgerechnet. Insgesamt, so hieß es in dem Report, sei der CO2-Abdruck eines Kreuzfahrtschiffes pro Passagierkilometer »mehr als drei Mal so groß« wie der eines Fluges mit einer Boeing 747.

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.