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Seereisen Keine Cougar-Kreuzfahrten mehr

Cougars nennen die Amerikaner alleinstehende Damen reiferen Alters, die an jüngeren Männern Gefallen finden. Jenseits des Atlantiks sind den Pumas sogar eigene TV-Programme gewidmet, und auch die Reisebranche hat diese Frauen nun als touristische Zielgruppe entdeckt.

Die erste »internationale Cougar-Kreuzfahrt« für ältere Damen und junge Herren führte im Dezember 2009 vom kalifonischen San Diego ins benachbarte Mexiko, der Drei-Tage-Trip auf der »Elation« kostete je nach Kabine umgerechnet zwischen 194 und 434 Euro – und war schnell ausgebucht.

Für eine zweite Fahrt will die Reederei Carnival Cruise Lines ihr 2000-Passagiere-Schiff nun aber nicht mehr hergeben, obwohl der Veranstalter Rich Gosse in höchsten Tönen von der Veranstaltung schwärmte. Der Reiseprofi hat »noch nie so eine Begeisterung für ein Konzept gespürt.«

Die Reederei will offiziell aus »kaufmännischen Gründen« das Schiff nicht mehr verchartern. Hinter den Kulissen heißt es aber, solche Kreuzfahrten, die zu amourösen Abenteuern geradezu einladen, passten nicht zum Familienbild des größten Seereisenunternehmens der Welt.
 
(San Diego, 25.1.10, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.