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Seife oder Kuli Was Urlauber aus Hotels stibitzen

Die Seife roch so gut, der Bademantel war so flauschig und der Kuli hat so gut geschrieben...

Viele Urlauber stibitzen sich ein Erinnerungsstück aus dem Urlaubshotel. Die beliebtesten »Mitbringsel« zeigt eine aktuelle Umfrage.

Mehr als jeder zweite Deutsche hat bei einem Hotelbesuch schon mal etwas mitgehen lassen. Bei einer repräsentativen Gfk-Umfrage gaben 56 Prozent der Befragten an, eine Kleinigkeit in ihr Gepäck gesteckt zu haben. Je jünger die Gäste sind, umso eher wird etwas mitgenommen. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es 63 Prozent und bei den 30- bis 39-Jährigen 66 Prozent. Ab 40 Jahren liegt der Anteil bei 50 Prozent.

Zu den beliebtesten Mitbringseln gehören Badeutensilien wie Seife, Shampoo oder Duschgel (78 Prozent). Stifte werden von 31 Prozent der Befragten eingepackt, Handtücher von 16 Prozent. Zeitungen und Zeitschriften sind bei 16 Prozent begehrt, Hausschuhe bei 13 Prozent. Nur 3 Prozent räumten ein, schon einmal einen Bademantel eingesteckt zu haben. Die Umfrage wurde vom Buchungsportal lastminute.de in Auftrag gegeben. Befragt wurden 1000 Personen ab 18 Jahren.

(21.10.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.