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Sichere Reiseziele Westeuropa und Skandinavien sind wenig riskant

Nachrichten über Terroranschläge und Unruhen an einzelnen Urlaubsorten könnten einige Urlauber in diesem Jahr verunsichert haben. Wer wenig riskieren möchte, reist am besten in Länder Westeuropas und Skandinaviens.

Westeuropa und Skandinavien gehören zu den weltweit sichersten Regionen für Reisende. Das geht aus dem Riskmap 2016 Report des Beratungsunternehmens Control Risks hervor.
Demnach herrscht in den Ländern im Westen Europas und in den skandinavischen Staaten, aber auch in Australien, Neuseeland oder Japan ein geringes Sicherheitsrisiko. In vielen Staaten Asiens, Afrikas und Amerikas wird das Risiko dagegen als mittelgroß und höher bewertet.
Die gefährlichsten Länder der Welt mit einem extremen Risiko sind dem Report zufolge Afghanistan, Irak, Syrien, Jemen, Libyen, Somalia, die Zentralafrikanische Republik und die Demokratische Republik Kongo. Für diese Länder spricht auch das Auswärtige Amt eine Reisewarnung oder Teilreisewarnung aus.
Die Einschätzungen des jährlichen Reports von Control Risks sind in erster Linie für Unternehmen und Geschäftsreisende gedacht. Sie bieten aber auch eine gute Orientierung für Urlaubsreisende.

(22.12.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.