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Sicherheit auf Reisen Ein neues Warnsystem soll die Urlauber-Sicherheit erhöhen

Ein Hurrikan, eine Flutwelle oder Unruhen wie in Ägypten - in solchen Situationen ist es wichtig, dass Urlauber schnell durch ihren Veranstalter gewarnt werden. Ein neues System namens »Global Monitoring« soll dabei helfen.

Der Deutsche Reise-Verband hat auf der Reisemesse ITB (7. bis 11. März) ein neues Krisenwarnsystem vorgestellt, das die Sicherheit von Urlaubern verbessern soll. Das »Global Monitoring« schlägt beim Veranstalter automatisch Alarm, sobald zum Beispiel Gefahr durch eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen droht. Dadurch könnten Veranstalter »so schnell wie nie zuvor auf sich anbahnende kritische Situationen reagieren«, erklärte DRV-Hauptgeschäftsführer Hans-Gustav Koch auf der Messe in Berlin. Der Veranstalter soll dabei auf einen Blick sehen können, wo sich gerade wie viele seiner Gäste aufhalten. »Das ermöglicht ein noch zielgenaueres Reagieren im Ernstfall.«

Urlauber ließen sich außerdem umgehend per SMS und E-Mail vor Gefahren warnen. Dazu müssen sie beim Buchen allerdings ihre Handynummer und E-Mail-Adresse angeben. Seine Testphase hat das »Global Monitoring« bereits im vergangenen Jahr bestanden. So haben es Reiseveranstalter etwa während der Flut in Bangkok im Oktober im Live-Betrieb ausprobiert. Neu ist, dass große Veranstalter wie TUI, Thomas Cook, die Rewe Touristik und FTI es einsetzen. »Weitere werden folgen«, ist sich Koch sicher.

Die Warnmeldungen stammen aus mehr als 30 Quellen und werden von einem Redaktionsteam geprüft, erläuterte Marcel Brandt vom Entwickler A3M, der bereits ein Tsunami-Frühwarnsystem betreibt. Die Informationen werden in einem Ereignis-Ticker und auf Karten angezeigt.

Anhand dieser Daten könnten Veranstalter beispielsweise bei Unruhen in Kairo schneller einschätzen, ob Gäste dadurch gefährdet sind, erläuterte Marcel Brandt vom Entwickler A3M. »In Ägypten sind ja viele Urlaubsregionen gar nicht betroffen gewesen.« Auch lasse sich etwa die Entwicklung eines Hurrikans laufend auf der Karte verfolgen. So könnten Urlauber frühzeitig gewarnt werden.

Erkennbar soll auch sein, ob Urlauber gerade unterwegs auf einem Ausflug sind. Dadurch könne sofort reagiert werden, wenn etwa eine Gruppe in Ägypten auf dem Weg nach Kairo ist und dort Unruhen ausbrechen. So lasse sich in so einem Fall der Reiseleiter im Bus kontaktieren, damit er den Ausflug abbläst und die Gäste informiert. In anderen Fällen könnten Urlauber bei Problemen im Hotel kontaktiert werden, wenn ersichtlich ist, dass sie noch nicht ausgecheckt haben.

(08.03.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.