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Sicherheit auf Reisen So schützen Reisende sich vor Langfingern

Endlich geht es in den Urlaub! Doch mit der Reisefreude ist es schnell vorbei, wenn der Pass oder die Geldbörse plötzlich weg sind. Hier gibt es Tipps, wie man sich vor Dieben schützen kann.

Reisende sollten auf dem Weg zum Urlaubsort immer wachsam sein, empfiehlt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Denn auf Bahnhöfen, an Haltestellen für Reisebusse oder auf Flughäfen nutzten Diebe jede Gelegenheit, um an Geldbörsen oder Wertgegenstände zu kommen. Doch wie können Reisende sich schützen? Hier einige Ratschläge:
Dokumente kopieren: Vor dem Reiseantritt sollten wichtige Dokumente wie der Pass oder die Flugtickets kopiert werden, empfiehlt die Polizeiliche Kriminalprävention. Diese Kopien bewahren Urlauber am besten separat im Gepäck auf, um sie parat zu haben, falls die Originaldokumente gestohlen werden. Werden die Tickets in der Handtasche aufbewahrt, kommen die Kopien also am besten in den Koffer.
Wertsachen am Körper tragen: Während der Fahrt sollten Bargeld, Geldkarten, Ausweise und andere Wertsachen in verschließbaren Innentaschen der Kleidung getragen werden. Auch Brustbeutel oder Gürteltaschen seien geeignet. Denn so sei es für Diebe deutlich schwerer, an die Wertsachen zu kommen.
Nicht ablenken lassen: Reisende sollten sich nicht ablenken lassen und ihr Gepäck immer im Auge behalten. Auch beim Kauf der Fahrkarte oder bei einem Telefonat auf dem Bahnsteig sollten Koffer oder Taschen immer beobachtet werden. Denn Diebe nutzten die geringste Unaufmerksamkeit, um blitzschnell zuzugreifen.

Broschüre mit weiteren Tipps zum pdf-Download

(18.07.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.