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Der Urlaub soll eine unbeschwerte Zeit sein - doch wird er derzeit von Sorgen um die Sicherheit überschattet

Der Urlaub soll eine unbeschwerte Zeit sein - doch wird er derzeit von Sorgen um die Sicherheit überschattet

Foto: Matthias Balk

Sicherheit Veranstalter reagieren auf Ängste

Anschläge auf die Flughäfen von Istanbul und Brüssel, in der Paris Innenstadt, am Hotelstrand in Tunesien: Der Terror jagt den Menschen Angst ein und zerrt an den Nerven derer, die ihren Urlaub planen.

Für die Reiseveranstalter und Reisebüros wird damit ein Thema immer wichtiger, über das lange Zeit relativ ungern gesprochen wurde - die Sicherheit des Urlaubers.

Fast jeder Dritte lässt sich bei seiner Urlaubsplanung vom Terror beeinflussen, hat das Meinungsforschungsinstitut Emnid ermittelt. Am Thema Sicherheit kommen die Reiseanbieter also nicht mehr vorbei. Doch der Umgang damit ist unterschiedlich. Besonders offen gegenüber den Kunden ist etwa Studiosus. Der Münchner Veranstalter von Studienreisen informiert auf seiner Internetseite prominent und aktuell über weltweite Sicherheitsprobleme.

 
»Andere versuchen nach wie vor eher den Vogel Strauß«, hat Tourismusforscher Torsten Kirstges von der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven beobachtet. »Sie greifen Fragen nicht auf und versuchen die Problematik zu verdrängen und auszusitzen.« Mutmaßlich aus Sorge, durch das Ansprechen von Sicherheitsaspekten Kunden zu verunsichern oder gar abzuschrecken. Doch diese Taktik, findet Kirstges, mache wenig Sinn. Das Thema sei bereits in den Köpfen der Kunden präsent.
 
»Wir werden damit leben müssen, dass es keine hundertprozentige Sicherheit auf der Welt gibt«, sagt Ulrich Heuer, der bei Tui das Krisenmanagement leitet. Er weist auf die weltweite Terrorwarnung des Auswärtigen Amts hin. Die Beschwörung, dass man mittlerweile fast nirgendwo ganz sicher sei, wird von der Industrie stetig wiederholt. Die Krisenzentren der Veranstalter - Tui ist hier nicht allein - reagieren im Ernstfall schnell. Doch reicht das?
 
Kirstges findet, dass das Thema Sicherheit bereits in die Reisebeschreibung gehört. »Das meint dann nicht nur Sicherheit vor terroristischen Anschlägen, welche man letztlich natürlich nicht zu hundert Prozent garantieren kann.« Der Tourismusprofi denkt auch an die Aspekte Diebstahl, Belästigung oder Sicherheit am Hotelpool. Doch so eine Beschreibung zu lesen, macht natürlich wenig Lust auf Urlaub.
 
Jahrzehntelang war die Sicherheit auf Reisen kaum ein Thema. Sie konnte meist vorausgesetzt werden. Doch das ist heute anders. »Das Sicherheitsbedürfnis muss nun explizit thematisiert und im Rahmen des Möglichen befriedigt werden«, sagt Kirstges. Erster Ratgeber kann der Mitarbeiter im Reisebüro sein. »Die Beratungsgespräche dauern länger, die Kunden sind unentschlossener«, sagt die Vorsitzende der Geschäftsführung beim Veranstalter Thomas Cook, Stefanie Berk.
 
Das Problem: Ob ein Urlaubsort sicher ist, lässt sich oft erst sagen, wenn dort ein Anschlag passiert ist - dann weiß man, dass es nicht so war. Die Reisebranche kann sich bei der Beurteilung der Lage nur an den Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes orientieren. Was nun aber der Hinweis »Es wird zu erhöhter Vorsicht geraten« genau für den eigenen Urlaub bedeutet, ist Interpretationssache.
 
Länder, für die es eine explizite Reisewarnung gibt, werden laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) von deutschen Veranstaltern nicht angeboten. »Wird für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen, wird es sofort aus unserem Programm gestrichen und kein Urlauber mehr dorthin gebracht«, bestätigt Ulrich Heuer für die Tui. Zudem werde bei einem verschärften Reisehinweis des Auswärtigen Amts »maximale Kulanz« gewährt. Kostenlose Umbuchungen und Stornierungen sind dann möglich. Das gilt derzeit etwa für Reisen nach Istanbul.
 
Wird die Sicherheit auf Reisen in Zukunft genauso kommuniziert und vermarktet wie der schöne Strand und das Ausflugsprogramm? TUI-Mann Heuer hält das für »unseriös« - weil eine Gefährdung nie objektiv bestimmt werden kann. »Absolute Sicherheit kann niemand gewährleisten.« Es sei Aufgabe der Reiseveranstalter, die Kunden aufzuklären und Transparenz zu schaffen. Gleichzeitig sollen sie aber immer noch Urlaub verkaufen - ein schwer lösbarer Widerspruch.

 
Umfrage: Terror macht Deutschen die größte Angst
 
Terroranschläge, politischer Extremismus und Zuwanderung machen den Deutschen spürbar mehr Angst als in den Vorjahren. Nach der repräsentativen Umfrage »Die Ängste der Deutschen« fürchten sich fast drei Viertel der Befragten (73 Prozent) vor Terrorismus, teilte die R+V-Versicherung mit.
 
Zum ersten Mal seit dem Beginn der Befragung 1992 ist das die Angst vor Terrorismus. Rangierten Befürchtungen vor neuen Anschlägen in Europa im Sommer 2015 noch auf Platz drei, sind sie nun erneut sprunghaft angewachsen - um ein gutes Fünftel auf 73 Prozent. Verwunderlich ist das für Psychologen nicht. Denn die Anzahl der Attentate in Europa ist real gestiegen.
 
War das Meinungsbild im Sommer 2015 noch vom Anschlag auf das Satiremagazin »Charlie Hebdo« geprägt, kamen im November die Attentatsserie von Paris und im März 2016 die Bomben von Brüssel dazu. Bei Anschlägen in der Türkei wurden 2016 auch deutsche Touristen getötet. Eng verbunden mit Terrorismus ist die zweite große Angst vor politischem Extremismus (68 Prozent). Dabei haben viele Befragte die Anschläge des sogenannten Islamischen Staats weltweit im Kopf. 2015 hatte die Sorge vor Extremismus noch auf Platz fünf gelegen - gleichauf mit der Sorge, im Alter zum Pflegefall zu werden.

(12.07.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.